Genehmigung für Außenwerbung

Sie können den Bauantrag für Werbeanlagen im Fachhandel erwerben oder das Formular online herunterladen.
Amtliche Antragsformulare erhalten Sie beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW unter MHKBG NRW.

Rechtliche Grundlagen für Außenwerbung

Baugenehmigung für Werbeanlagen

Das Baurecht unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch und dem Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch

Werbung und Hinweisschilder sind aus dem Stadtbild kaum noch wegzudenken. Welche rechtlichen Grundlagen sind bei der Installation von Schildern oder Werbeanlagen zu beachten?

Für die Errichtung von Werbeanlagen wie Plakatwänden oder beleuchteten Firmenschildern benötigen Sie eine Genehmigung von der Stadt.


Genehmigung für Außenwerbung

Bauantrag für Werbeanlagen

Alle Werbeanlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Davon gibt es nur ganz wenige Ausnahmen. Der Bauherr, der die Werbung aufstellen möchte, muss also eine Genehmigung bei der zuständigen Bauordnungsbehörde einholen – außer Sie arbeiten mit Werbestandort24 zusammen, dort übernehmen wir jegliche Kommunikationen und Kosten der Behörden.

Außenwerbung – Richtlinien und gesetzliche Bestimmungen

Baugenehmigung für Werbeanlagen

Keine Regel ohne Ausnahme. So ist es auch bei der Werbung. Dabei kann beispielsweise ein Schild, das nicht fest im Boden verankert ist, ohne Baugenehmigung angebracht werden. Dennoch muss ein solches Schild im Rahmen einer Sondernutzung eine Genehmigung der zuständigen Behörde erhalten! Da hier einige Schwierigkeiten lauern können, ist es wichtig, dass man sich vor dem Aufstellen einer Werbung darüber informiert, welche Anforderungen in der jeweiligen Stadt gelten. Denn in manchen Städten muss man gleich zwischen mehreren Optionen unterscheiden. Es gibt beispielsweise die genehmigungspflichtigen und die verfahrensfreien, häufig zusätzlich noch eine Unterscheidung zwischen dem Baubereich (Innenstadt, Gewerbegebiet, …) Hierzu gibt es meist städtische Satzungen, die alle Punkte ausführlich regeln. Da hier sehr viele Konstellationen möglich sind, ist es immer ratsam, sich vorab im Rathaus oder online zu erkundigen, welche Anträge und welche Formulare und Unterlagen für die geplante Werbeanlage notwendig sind! Als Anhaltspunkt (vorbehaltlich einzelner abweichender Länderregelungen!) kann man folgende Ausnahmen sehen, die zudem verfahrensfrei sind: Genehmigungsfreie Werbeanlagen

• Werbeanlagen mit einer Größe bis zu einem Quadratmeter. Darunter fallen am häufigsten die Hinweise an den Durchfahrtsstraßen, die auf die örtlichen Betriebe aufmerksam machen, die nicht direkt an der Hauptstraße liegen, sondern etwas abgelegen zu finden sind. 

• Lediglich vorübergehend angebrachte Werbeanlagen (für bestimmte Events oder Veranstaltungen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung, Ausstellung, Blutspendenaktion, Weihnachtsmärkte, Zirkus, Oktoberfest etc.). 

• Eine Baustellenbeschilderung (als Werbung für die am Projekt arbeitenden Unternehmen oder den Auftraggeber).

• Diverse Auslagen oder Dekorationen für Schaukästen/Schaufenster.

• Werbung in Verkaufsstellen für Printmedien.

• Werbung für bestimmte, von der Stadt im Bebauungsplan festgelegte Sondergebiete, beispielsweise Flughafen, Messegelände, Sportanlagen oder Gewerbegebiete.

Trotzdem muss dabei berücksichtigt werden, dass diese Werbeanlagen nur dann möglich sind, wenn sie nicht dem Verkehrs-, Denkmal- oder Bauplanungsrecht oder anderen Vorschriften zuwiderlaufen!


genehmigungsfreie Werbeanlagen | Werbeschild Größe ohne Genehmigung?

Werbeanlagen mit einer Fläche von weniger als 0,5 bzw. 1 Quadratmeter benötigen keine Genehmigung. Außerdem ist Außenwerbung für Aus- oder Schlussverkäufe genehmigungsfrei erlaubt, wenn sie sich direkt vor dem Geschäft befindet. Normalerweise ist die Werbung für einen längeren Zeitraum gedacht, denn sie soll ja die Kunden (außer bei einem speziellen Event) ganzjährig für ein Unternehmen interessieren. Daher zählen beispielsweise die Wahlplakate, die nur während der Wahlperiode aufgestellt werden, nicht dazu. Des Weiteren sind folgende Werbemaßnahmen ebenfalls keine Werbeanlage:

• Baustellenwerbung (für das Projekt)
• Auslagen und Dekorationen in Schaufenstern
• Werbung im Zeitschriftenhandel
• „Lichtwerbungen an Säulen, Tafeln oder Flächen, die allgemein dafür baurechtlich genehmigt sind“
• Werbeaufschriften auf Fahrzeugen oder Anhängern (da diese nicht „örtlich gebunden“/“ortsfest“ sind)


Baurecht für Außenwerbung

Informationsseiten zum Bauantrag für Werbeanlagen in Deutschland

Definition des Begriffs Werbeanlage (§ 10 BbgBO): Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind.

Es gibt zahlreiche Vorschriften, die sich in Bezug auf die Außenwerbung in Deutschland unterscheiden. Vielmehr können sich die Richtlinien je nach Bundesland unterscheiden. Es ist auch möglich, dass gewisse Werbearten in einer Stadt verboten werden können. Deshalb können wir im Folgenden nur auf die allgemein gültigen Regelungen eingehen. Profitieren auch Sie von unserem Know-how!

Schleswig-Holstein (SH)
Hamburg (HH)
Niedersachsen (NI)
Bremen (HB)
Nordrhein-Westfalen (NW)
Hessen (HE)
Rheinland-Pfalz (RP)
Baden-Württemberg (BW)
Bayern (BY)
Saarland (SL)
Berlin (BE)
Brandenburg (BB)
Mecklenburg-Vorpommern (MV)
Sachsen (SN)
Sachsen-Anhalt (ST)
Thüringen (TH)
Hauswand als Werbefläche vermieten
Standort für Werbeturm vermieten
Werbung auf eigenem Grundstück
bauantrag für werbeanlagen
So fuktioniert’s!

Eine Baugenehmigung für Außenwerbeflächen kann in Deutschland schnell sehr viel Bürokratie verursachen. Doch wer ohne Probleme Geld mit Außenwerbung verdienen möchte, sollte sich an eine spezialisierte Werbeagentur wenden oder einen kompetenten Werbepartner aufsuchen. Wir von Werbestandort24.de erledigen das für Sie.

So einfach funktioniert’s mit Werbestandort24

  1. Die Einreichung

    Zuerst beantragen wir unmittelbar nach Erhalt Ihrer Unterlagen die erforderliche Baugenehmigung für den Werbeträger. Die Positionierung des Werbeträgers für den Bauantrag erfolgt auf Grundlage der von Ihnen unterzeichneten Fotomontage, die gleichzeitig zusammen mit der Eigentümererklärung zu unserer Legitimation gegenüber der Baubehörde dient.

  2. Die Bearbeitungszeit

    Die gesetzliche Regelbearbeitungsfrist für Bauanträge beträgt mindestens drei Monate, sie wird aber von den Baubehörden regelmäßig verlängert, wenn weitere Fachbehörden am Verfahren beteiligt werden. Bitte stellen Sie sich also auf eine gewisse Wartezeit ein. Wir halten Sie regelmäßig über den Sachstand auf dem Laufenden.

  3. Der Genehmigungsbescheid/ Ablehnungsbescheid

    Sollte es Schwierigkeiten bei der Genehmigung geben, behalten wir uns im Einzelfall auch die Einleitung von Rechtsmitteln vor. Aber keine Sorge: Bauherrin im Verfahren sind alleine wir und mit dem Verfahren an sich werden Sie nicht belästigt. Wir halten Sie regelmäßig auf dem Laufenden und sorgen durch unser internes Wiedervorlagesystem dafür, dass der Vorgang möglichst zügig bearbeitet wird. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern und es entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

  4. Nach Erteilung der Baugenehmigung

    Sobald wir die Baugenehmigung erhalten haben, teilen wir Ihnen dies mit und bereiten gemeinsam mit Ihnen den Aufbau des Werbeträgers vor. Soweit nötig stimmen wir mit Ihnen die genauen Aufbaumodalitäten vor Ort ab und veranlassen danach den Aufbau des Werbeträgers.

  5. Ihre Mietzahlung

    Sobald dieser fertiggestellt ist, erhalten Sie von uns die schriftliche Bestätigung des Fertigstellungsdatums und die erste Mietzahlung. Bewahren Sie die Bestätigung dann bitte zusammen mit Ihren Vertragsunterlagen auf, denn mit dem mitgeteilten Datum beginnt die eigentliche Laufzeit unseres Vertrages.

Häufige Fragen und Antworten

Finde die wichtigsten Antworten auf Deine Fragen in unseren FAQ Z.b. Darf ich Werbeschilder aufstellen ohne Genehmigung?

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