So einfach funktioniert’s mit Werbestandort24
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Die Einreichung
Zuerst beantragen wir unmittelbar nach Erhalt Ihrer Unterlagen die erforderliche Baugenehmigung für den Werbeträger. Die Positionierung des Werbeträgers für den Bauantrag erfolgt auf Grundlage der von Ihnen unterzeichneten Fotomontage, die gleichzeitig zusammen mit der Eigentümererklärung zu unserer Legitimation gegenüber der Baubehörde dient.
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Die Bearbeitungszeit
Die gesetzliche Regelbearbeitungsfrist für Bauanträge beträgt mindestens drei Monate, sie wird aber von den Baubehörden regelmäßig verlängert, wenn weitere Fachbehörden am Verfahren beteiligt werden. Bitte stellen Sie sich also auf eine gewisse Wartezeit ein. Wir halten Sie regelmäßig über den Sachstand auf dem Laufenden.
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Der Genehmigungsbescheid/ Ablehnungsbescheid
Sollte es Schwierigkeiten bei der Genehmigung geben, behalten wir uns im Einzelfall auch die Einleitung von Rechtsmitteln vor. Aber keine Sorge: Bauherrin im Verfahren sind alleine wir und mit dem Verfahren an sich werden Sie nicht belästigt. Wir halten Sie regelmäßig auf dem Laufenden und sorgen durch unser internes Wiedervorlagesystem dafür, dass der Vorgang möglichst zügig bearbeitet wird. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern und es entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
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Nach Erteilung der Baugenehmigung
Sobald wir die Baugenehmigung erhalten haben, teilen wir Ihnen dies mit und bereiten gemeinsam mit Ihnen den Aufbau des Werbeträgers vor. Soweit nötig stimmen wir mit Ihnen die genauen Aufbaumodalitäten vor Ort ab und veranlassen danach den Aufbau des Werbeträgers.
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Ihre Mietzahlung
Sobald dieser fertiggestellt ist, erhalten Sie von uns die schriftliche Bestätigung des Fertigstellungsdatums und die erste Mietzahlung. Bewahren Sie die Bestätigung dann bitte zusammen mit Ihren Vertragsunterlagen auf, denn mit dem mitgeteilten Datum beginnt die eigentliche Laufzeit unseres Vertrages.