
Geld verdienen mit Werbung – bis zu 7.000 € pro Jahr
Unbeliebte Lagen von früher sind heute gefragte Werbestandorte. Hauptstraßen und Kreuzungen galten lange als problematisch – besonders im Zusammenhang mit spielenden Kindern. Doch genau diese Orte bieten heute maximale Sichtbarkeit und entwickeln sich zu profitablen Werbeflächen.
Ihre Vorteile
1. Standortprüfung
Füllen Sie das Standortformular vollständig aus und beachten Sie die Vorgaben für die Bilder. Nach Prüfung des Standorts holen wir mehrere Angebote ein und senden Ihnen das beste Werbeangebot per Post inklusive einer Fotomontage und des Werbevertrags zu.
2. Der WerbeVertrag
Der Werbevertrag definiert sowohl die Höhe der Miete als auch die Dauer des Vertragsverhältnisses. Er entbindet Sie vollständig von zusätzlichen Kosten und bietet zugleich Raum für individuelle Ergänzungen. Einzelne Vertragsparameter, wie Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfristen und Produktsperren, werden von uns auf ein Minimum begrenzt, um sicherzustellen, dass Sie für Ihren Werbestandort stets die höchstmögliche Miete & Sicherheit erhalten. Werbung mit sittenwidrigem oder politischem Inhalt ist ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Die Baugenehmigung
Die Errichtung der vereinbarten Medienfläche(n) setzt eine Baugenehmigung voraus. Diese wird unmittelbar nach Vertragsabschluss beantragt. Wir halten Sie regelmäßig über den aktuellen Stand des Verfahrens auf dem Laufenden. Sollte es im Rahmen der Baugenehmigung zu Schwierigkeiten kommen, behalten wir uns vor, im Einzelfall auch rechtliche Schritte gegen eine abgelehnte Baugenehmigung einzuleiten. Wir oder Ihr Vertragspartner treten im gesamten Verfahren selbst als Bauherrin auf, sodass Sie mit den behördlichen Abläufen nicht belastet werden. Dank unseres internen Wiedervorlagesystems stellen wir außerdem sicher, dass der Vorgang kontinuierlich geprüft und möglichst zügig weiterbearbeitet wird. Für Sie bedeutet dass: Sie müssen sich um nichts kümmern und es entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
4. Der Aufbau
Mit Erteilung der Baugenehmigung wird die Werbeanlage umgehend errichtet. Die Montage erfolgt durch spezialisierte Unternehmen im Bereich Werbebau. Die gesetzliche Regelbearbeitungsfrist für Bauanträge beträgt in der Regel mindestens drei Monate. In der Praxis wird diese Frist jedoch häufig verlängert, insbesondere wenn zusätzlich weitere Fachbehörden in das Verfahren eingebunden werden oder ein Bauantrag erstmalig abgelehnt wird.
5. Die Mietauszahlung
Mit Fertigstellung der Werbefläche beginnen die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen, die jährlich im Voraus überwiesen werden. Enthält die Werbefläche zusätzliche technische Ausstattungen (z. B. Beleuchtung), werden die dafür anfallenden Stromkosten separat erstattet. Grundsätzlich ist die Vermietung von Werbeflächen umsatzsteuerpflichtig, daher wird Ihnen die Mehrwertsteuer von 19 % zusätzlich zu Ihrem Mietbetrag überwiesen.
