Werbefläche vermieten mit Werbestandort24
Ungenutzte Hauswände, Hausfassaden oder Grundstücke als Werbefläche vermieten und von passiven Mieteinnahmen profitieren. Mit Werbung an Ihrer Hauswand oder auf einem Privatgrundstück erzielen Sie ein langfristiges und sicheres Zusatzeinkommen.
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OHNE Aufwand . OHNE Risiko . OHNE Investitionkosten
Ihre Vorteile
Mit Werbestandort24
Weitere Vorteile
Nachteile gibts keine!
(Öffnen) Voraussetzungen für Werbestandorte: Lage, Größe, Sichtbarkeit
1. Die Standortprüfung
Füllen Sie das Standortformular vollständig aus und beachten Sie die Vorgaben für die Bilder. Nach Prüfung des Standorts holen wir mehrere Angebote ein und teilen Ihnen das beste Werbeangebot per Post inkl. einer Fotomontage und des Werbevertrags mit.
2. Der WerbeVertrag
Der Vertrag definiert sowohl die Höhe der Miete als auch die Dauer des Vertragsverhältnisses. Er entbindet Sie vollständig von zusätzlichen Kosten und bietet zugleich Raum für individuelle Ergänzungen. Einzelne Vertragsparameter, wie Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfristen und Produktsperren, werden von uns auf ein Minimum begrenzt, um sicherzustellen, dass Sie für Ihren Standort stets die höchstmögliche Miete erhalten. Werbung mit sittenwidrigem oder politischem Inhalt ist ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Die Baugenehmigung
Die Errichtung der vereinbarten Werbeanlage(n) setzt eine Baugenehmigung voraus. Diese wird direkt nach Vertragsabschluss beantragt. Daher werden die Vertragsunterlagen in 3-Facher ausführung benötigt. (1x ist für Sie / 1x für Ihren Vertragspartner / 1x Zur Beantragung der Baugenehmigung für die jeweilige Behörde)
.Sämtliche Aufgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sowie die anfallenden Kosten werden vom Betreiber übernommen. Für Sie entstehen keinerlei Kosten!
4. Der Aufbau
Mit Erteilung der Baugenehmigung wird die Werbeanlage umgehend errichtet.
Die Ausführung erfolgt durch fachkundiges Personal.
Die Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und Genehmigung beträgt in der Regel ca. drei Monate, entsprechend der Bearbeitungszeit des Bauantrags durch die zuständige Behörde.
5. Die Mietauszahlung
Mit Fertigstellung der Werbeanlage beginnen die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen, die jährlich im Voraus zu leisten sind. Enthält die Werbefläche zusätzliche technische Ausstattungen (z. B. Beleuchtung), werden die dazugehörigen Stromkosten separat erstattet.
6. Die Bewirtschaftung
In festen Intervallen von 10/11 Tagen wird die Bewirtschaftung professionell und reibungslos umgesetzt. Bitte kontaktieren Sie uns bei Rückfragen oder Beanstandungen jederzeit gerne, damit wir uns umgehend darum kümmern können.


