Deutschlands einziger Vergleichsanbieter für die Vermietung von Werbestandorten
Immobilie oder Grundstück als Werbefläche vermieten!
Besitzen Sie eine Hauswand, ein Grundstück oder eine gut sichtbare Freifläche, zum Beispiel in der Nähe eines Supermarkts, einer Tankstelle oder eines Parkplatzes? Befindet sich diese Fläche außerdem an einer stark befahrenen Straße, in einer Fußgängerzone oder im Bereich einer Kreuzung?
Dann können Sie Ihre Fläche ganz einfach als Werbestandort nutzen.
Über Werbestandort24 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück langfristig und sicher als Werbefläche zu vermieten. Der Ablauf ist unkompliziert, für Sie entsteht kein finanzielles Risiko und Sie profitieren von regelmäßigen Mieteinnahmen von bis zu 7.000 Euro pro Jahr.
Jetzt kostenlos Ihren Standort für Außenwerbung anbieten und als Werbefläche vermieten.
Ihre Vorteile
NUR Mit Werbestandort24
1. Standortprüfung
Füllen Sie das Standortformular vollständig aus und beachten Sie die Vorgaben für die Bilder. Nach Prüfung des Standorts holen wir mehrere Angebote ein und senden Ihnen das beste Werbeangebot per Post inklusive einer Fotomontage und des Werbevertrags zu.
2. Der WerbeVertrag
Der Werbevertrag definiert sowohl die Höhe der Miete als auch die Dauer des Vertragsverhältnisses. Er entbindet Sie vollständig von zusätzlichen Kosten und bietet zugleich Raum für individuelle Ergänzungen. Einzelne Vertragsparameter, wie Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfristen und Produktsperren, werden von uns auf ein Minimum begrenzt, um sicherzustellen, dass Sie für Ihren Werbestandort stets die höchstmögliche Miete erhalten. Werbung mit sittenwidrigem oder politischem Inhalt ist ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Die Baugenehmigung
Die Errichtung der vereinbarten Medienfläche(n) setzt eine Baugenehmigung voraus. Diese wird unmittelbar nach Vertragsabschluss beantragt.
Wir halten Sie regelmäßig über den aktuellen Stand des Verfahrens auf dem Laufenden. Sollte es im Rahmen der Baugenehmigung zu Schwierigkeiten kommen, behalten wir uns vor, im Einzelfall auch rechtliche Schritte gegen eine abgelehnte Baugenehmigung einzuleiten. Wir treten im gesamten Verfahren selbst als Bauherrin auf, sodass Sie mit den behördlichen Abläufen nicht belastet werden. Dank unseres internen Wiedervorlagesystems stellen wir außerdem sicher, dass der Vorgang kontinuierlich geprüft und möglichst zügig weiterbearbeitet wird. Für Sie bedeutet dass: Sie müssen sich um nichts kümmern und es entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
4. Der Aufbau
Mit Erteilung der Baugenehmigung wird die Werbeanlage umgehend errichtet. Die Montage erfolgt durch spezialisierte Unternehmen im bereich Werbebau“ Die gesetzliche Regelbearbeitungsfrist für Bauanträge beträgt in der Regel mindestens drei Monate. In der Praxis wird diese Frist jedoch häufig verlängert, insbesondere wenn zusätzlich weitere Fachbehörden in das Verfahren eingebunden werden oder ein Bauantrag erstmalig Abgelehnt wird.
5. Die Mietauszahlung
Mit Fertigstellung der Werbefläche beginnen die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen, die jährlich im Voraus überwiesen werden. Enthält die Werbefläche zusätzliche technische Ausstattungen (z. B. Beleuchtung), werden die dafür anfallenden Stromkosten separat erstattet. Grundsätzlich ist die Vermietung von Werbeflächen umsatzsteuerpflichtig, daher werden Ihnen die Mehrwertsteuer von 19%, zusätzlich Ihrem Mietbetrag überwiesen.



