WERBUNG AN HAUSFASSADEN UND HAUSWAND

Mit Werbestandort24 wird die Hausfassade | Hauswand oder Ihr Hausgiebel zur lukrativen Einnahmequelle.
Werbung an Hausfassaden wird sich für Sie jährlich lohnen, da Sie hierbei eine ungenutzte Hauswand als Werbefläche vermieten.

Hauswand als Werbefläche vermieten

HAUSFASSADE ALS WERBEFLÄCHE VERMIETEN AUF WERBESTANDORT24

Werbung an einer Hauswand oder Hausfassade wird Ihnen als Eigentümer keinerlei Arbeit oder Kosten bereiten – ganz im Gegenteil: Außenwerbung an Gebäudefassaden kann Ihnen jährlich und automatisiert bis zu 7.000€/ netto erwirtschaften.

Ihrem Mietbetrag werden die zu zahlenden Steuern On-Top gezahlt. Ihr Vertragspartner übernimmt alle Kosten und Risiken. Sie vermieten uns lediglich Ihre Fassade für Werbung.

Plakatwerbung an Hauswand und Hausgiebeln ist eine vielseitige und effektive Möglichkeit, um Botschaften und Marken in den öffentlichen Raum zu bringen.
Außenwerbung an Gebäudefassaden sollte stets mit Bedacht und Rücksicht auf die Umgebung sowie lokale Vorschriften umgesetzt werden, um die Ästhetik und das Stadtbild zu wahren.


Preisanpassung

Sollten Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen und der Käufer möchte kein Geld mit Außenwerbung verdienen. So kann der Werbevertrag vorzeitig aufgelöst werden. Solange keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Werbevertrag automatisch um jeweils ein Jahr.

Provision verdienen

Auf Werbestandort24 haben Sie die Option, Ihren Preis während der Vertragslaufzeit anzupassen. Ihr Mietpreis wird automatisch an steigende Verbraucherpreise angepasst. Die Neuberechnung des Mietpreises erfolgt jährlich und automatisch.

Sichere Rendite

Durch Fassadenwerbung sichern Sie sich eine langanhaltende finanzielle Stabilität von mindestens 5 Jahren, während sich dieser Zeitraum bei Werbeanlagen sogar auf 10 Jahre erstreckt. Ihr Werbevertrag wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, solange Sie keine Kündigung einreichen.


Werbestandort anbieten und vermieten
Die Möglichkeiten der Fassadenwerbung sind vielfältig

Hauswand als Werbefläche vermieten

Indem Sie Ihre Hausfassade als Werbefläche vermieten, können Sie sich ein attraktives Zusatzeinkommen sichern. „Die Bauordnungen der Bundesländer schreiben für Außenwerbung Verbote mit Erlaubnisvorbehalt vor. Das bedeutet, dass Werbung an einer Hausfassade nur mit einer Baugenehmigung zulässig ist. Hierfür muss im Vorfeld ein Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Die Genehmigung muss vor der Anbringung eingeholt werden, um Bußgelder zu vermeiden.“

Rechtliche Aspekte, Genehmigungen und Miethöhe

Die Baugenehmigung — FÜR WERBUNG AN HAUSFASSADEN

In den Bauordnungen der Bundesländer ist Außenwerbung unter Erlaubnisvorbehalt gestellt. Demnach ist die Anbringung an einer Hausfassade nur mit vorheriger Baugenehmigung zulässig. Es ist daher erforderlich, eine Baugenehmigung einzuholen, bevor Außenwerbung an einer Hauswand oder Hausfassade angebracht werden kann.
Bitte beachten Sie auch: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben darf die Bearbeitungszeit der Baugenehmigung nicht länger als drei Monate betragen. In der Praxis kommt es jedoch häufig bzw. fast in einer bestimmten Regelmäßigkeit vor, dass diese gesamte Zeitspanne tatsächlich ausgenutzt wird. 
Somit kann eine Rückmeldung nach Vertragsunterzeichnung gute 3 Monate betragen.

Bei der Einreichung eines Antrags zur Anbringung von Werbung an Hausfassaden werden neben den Vorschriften der Bauordnungen auch andere rechtliche Bestimmungen berücksichtigt. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Naturschutzgesetze, Regelungen des Straßenverkehrsrechts sowie Denkmalschutzgesetze. Diese zusätzlichen gesetzlichen Regelungen können insbesondere bei der detaillierten Gestaltung der Außenwerbung von Bedeutung sein. Wir setzen uns intensiv mit den zuständigen Behörden auseinander und sind mit den spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen am Werbestandort bestens vertraut.

• Bevor die Fassadenwerbung montiert wird, muss die Genehmigung vorliegen, da andernfalls ein Bußgeld droht.


STEUERPFLICHT — UMSATZSTEUERPFLICHT FÜR FASSADENWERBUNG

IST DIE VERMIETUNG VON WERBEFLÄCHEN UMSATZSTEUERPFLICHTIG?
Ja, Außenwerbung an Hausfassaden ist in Deutschland grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Doch keine Sorge – zu Ihrer Miete erhalten Sie auch die rechtmäßige Steuer gezahlt. Ihre Mieteinnahmen sind & bleiben NETTO statt Brutto! Beispiel: Angenommen, Ihr jährlicher Mietbetrag beträgt 2.000 € – dann erhalten Sie die 19 % zuzüglich, zu Ihrem Auszahlungsbetrag ausgezahlt.  


DIE STROMVERSORGUNG — LED-BELEUCHTUNGSKÖRPER 

Die Stromversorgung der Fassadenwerbung bzw. des LED-Beleuchtungskörpers wird nach Möglichkeit aus Ihrem Stromnetz entnommen. Selbstverständlich wird zur sicheren Abrechnung ein Zwischenzähler eingebaut werden, sodass Ihr Vertragspartner Ihnen die Stromkosten vollständig erstatten kann. Die Elektroarbeiten werden ausschließlich von Fachpersonal durchgeführt – anschließend wird eine VDE- Prüfung die sichere Inbetriebnahme dokumentieren und garantieren! 

Dank der minimalen Stromaufnahme von nur 10/ bzw. 20 Watt Leistung kann auch bei Dämmerung eine hohe Reichweite erzielt werden und die ökologische Wichtigkeit gewahrt werden. Ein weiterer Vorteil kann sein, dass Sie sich die Gehwegbeleuchtung dank des Wandplakates sparen können. 


Die Mieteinnahmen — WIE VIEL BEKOMMT MAN FÜR WERBUNG AN HAUSWÄNDEN?

Die Mietpreise: Was bekommt man für Werbung an Hausfassaden? Ist die erste gestellte Frage von Immobilienbesitzern.
Es ist jedoch nicht möglich, diese Frage allgemein zu beantworten. Basierend auf unserer Erfahrung, können wir jedoch zumindest eine Spannbreite für mögliche Einnahmen angeben. In der Regel, können Besitzer von Immobilien, die Werbung an ihrer Hauswand platzieren, mit jährlichen Einnahmen von etwa 600 € bis 2000 € rechnen.
Maximal können Sie bis zu 7.000 € jährlich verdienen!

Sie erhalten Ihre vereinbarten und schriftlich festgelegten Mieteinnahmen direkt vom Vertragspartner.
Die erste Zahlung erhalten Sie unmittelbar nach Inbetriebnahme bzw. diese wird während des Aufbaus an Sie freigeben und überwiesen.


Wandbedingungen — was muss eine Fassade können?

Um eine Gebäudefassade vermieten zu können, die als Untergrund für Wandplakate dienen kann, müssen Hauswände gewisse Anforderungen erfüllen. 
Die Sicht auf die Werbefläche sollte nicht durch Hindernisse wie Bäume, Sträucher oder Verkehrsschilder beeinträchtigt sein.
Frequenzstarke Fassaden befinden sich z.b: an Hauptverkehrsstraßen, Innenstädten oder im Umfeld von Verbrauchermärkten. Ob Ihre Hausfassade für Außenwerbung geeignet ist, prüfen wir für Sie kostenlos und unverbindlich! 

 Keine Sichtbehinderung haben 
 In Orten mit mehr als 5.000 Einwohnern sein 
 Möglichst zentral im Ort liegen 
 Keine/bis wenige Beschädigungen aufweisen.

Werbung an Hausfassade und Hauswand
Hauswand als Werbefläche vermieten
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DER ABLAUF: SO EINFACH GEHT’S!

Nachdem wir einige Bilder + Standortadresse erhalten haben, machen wir uns an die Leistungsüberprüfung und beantragen bundesweit bei unseren Partnern Ihre Werbeangebote. Je mehr Fotos uns Informationen vorliegen, desto besser.

Falls der Zugang zur Plakatierung oder Bewirtschaftung ausschließlich über das Nachbargrundstück erfolgen kann, ist eine Einverständniserklärung erforderlich. Ohne eine erteilte Einverständniserklärung kann kein Werbevertrag abgeschlossen werden.

So einfach funktioniert der Ablauf, um eine Hausfassade als Werbefläche zu vermieten

  1. Der Werbevertrag

    Der Vertrag sorgt während unserer Kooperation für Klarheit, indem er die Vertragsdauer und die Höhe der Miete festlegt. Wir übernehmen den Antrag auf Baugenehmigung sowie jegliche andere Kosten, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

  2. Die Werbeangebote

    Auf Grundlage Ihres Bildmaterials erstellen wir eine Fotomontage und unterbreiten Ihnen im Erfolgsfall gleich mehrere Werbeangebote. Diese erhalten Sie wahlweise als E-Mail oder als Papierform in einer hochwertigen Dokumentenmappe inkl. eines Rücksendescheins für die beiliegenden Vertragsunterlagen.

  3. Die Baugenehmigung

    Nach Erhalt der Vertragsunterlagen, beantragen wir die entsprechende Baugenehmigung.
    Hierbei sollten Sie min. 3 Monate Wartezeit einplanen – in jedem Fall erhalten Sie von uns eine Rückmeldung. Die Bauordnungen der verschiedenen Bundesländer schreiben vor, dass Außenwerbung grundsätzlich nur mit Genehmigung angebracht werden darf. Das bedeutet, dass bevor Außenwerbung an einer Hauswand platziert werden kann, eine Baugenehmigung beantragt werden muss. Dieser Antrag wird im Vorfeld bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht.

  4. Die Montage

    Wurde die entsprechende Baugenehmigung erteilt, so wird mit dem Aufbau der Werbefläche oder Werbeanlage zeitnah begonnen.

  5. Ihre Mietzahlung

    Ihr Mietbetrag wird Ihnen bereits während des Aufbaus ausgezahlt bzw. als wiederkehrende automatisierte Zahlung freigeben. Die Gutschrift auf Ihr angegebenes Konto erfolgt wenige Tage darauf.

Das FAZIT daraus und weiterführende Links:

Werbung an Hausfassaden ist eine interessante Option, die jedoch sorgfältige Überlegungen erfordert, um sicherzustellen, dass sie sowohl für Eigentümer als auch für die Gemeinschaft akzeptabel ist.

Weiterführende Links
Baugenehmigungsverfahren: Der Ablauf
Baudokumentation: Der Auf/ Abbau
Vertragsunterlagen: Mustervertrag
Liste deutscher Bauordnungen
Häufige Fragen und Antworten

Finde die wichtigsten Antworten auf Deine Fragen in unserem FAQ

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