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Fassadenwerbung – Hauswand & Hausfassade für Werbung vermieten
Werbung an Hauswand oder Hausfassade zählt zu den wirkungsvollsten Formen der Außenwerbung. Großflächige Immobilienfassaden bieten Werbetreibenden maximale Sichtbarkeit und ermöglichen Immobilieneigentümern eine nachhaltige Monetarisierung bislang ungenutzter Flächen. Insbesondere an stark frequentierten Straßen, innerstädtischen Lagen oder Verkehrsknotenpunkten kann die Vermietung einer Hausfassade zu einer verlässlichen und langfristigen Einnahmequelle werden. Werbung an Hausfassaden bietet attraktive Zusatzeinnahmen für Immobilieneigentümer. Dennoch gibt es – bestimmte Risiken und potenzielle Nachteile, die vorab geprüft und professionell abgesichert werden sollten. Entscheidend ist dabei nicht, ob Risiken existieren, sondern wie sie rechtlich, technisch und organisatorisch abgesichert werden. Das erfahren Sie bei Werbestandort24!
Rechtliche Grundlagen und Genehmigungen für Werbung an Gebäuden
Die Anbringung von Werbung an Hausfassaden oder der Hauswand ist in Deutschland grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die rechtlichen Grundlage bilden die Landesbauordnungen sowie kommunale Gestaltungssatzungen. Diese Regelung gilt sowohl für analoge Werbeflächen als auch für digitale Installationen. Ohne Genehmigung können Bußgelder oder die Entfernung der Werbung angeordnet werden.
Rechtliche Grundlagen und Genehmigungen für Werbung an Gebäuden
1. DER ABLAUF
Zu Beginn füllen Sie bitte das Standortformular vollständig aus und halten sich an die vorgegebenen Anforderungen für die Bilder. Diese sind wichtig, damit wir den Standort realistisch bewerten können. Nach der Prüfung holen wir mehrere Angebote geeigneter Werbepartner ein. Anschließend erhalten Sie von uns das beste Werbeangebot per Post. Dieses enthält eine Fotomontage der geplanten Werbeanlage sowie den vollständigen Werbevertrag, sodass Sie sich vorab ein genaues Bild machen können.
2. Terminabsprache
Nach erhalt Ihrer Unterzeichneten Vertragsunterlagen werden alle erforderlichen Genehmigungen durch den Betreiber eingeholt.
Sie müssen keine Anträge stellen und tragen kein behördliches Risiko. Der Werbevertrag ist ausßerdem auf Ihre Interessen zugeschnitten, der Sie als Eigentümer klar absichert.
Die vollständige Abwicklung aller behördlichen Genehmigungen erfolgt ausschließlich durch den Betreiber (Ihr Vertragspartner) der Werbeanlage.
Der Werbevertrag regelt sowohl die Höhe der Miete als auch die Dauer des Vertragsverhältnisses. Für Sie ist besonders wichtig, dass der Vertrag Sie vollständig von zusätzlichen Kosten freistellt. Gleichzeitig lassen wir bewusst Raum für individuelle Ergänzungen, damit der Vertrag zu Ihrem Standort passt. Vertragsparameter wie Mindestlaufzeiten, Kündigungsfristen oder Produktsperren werden von uns auf das notwendige Minimum reduziert. Ziel ist es, Ihnen dauerhaft die bestmögliche Miete für Ihren Standort zu sichern. Werbung mit sittenwidrigem oder politischem Inhalt ist dabei ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Baugenehmigung
Nach Vertragsabschluss wird die erforderliche Baugenehmigung für die Werbeanlage beantragt. Dafür werden die Vertragsunterlagen in dreifacher Ausführung benötigt. Eine Ausfertigung ist für Sie bestimmt, eine für den Vertragspartner und eine weitere wird bei der zuständigen Behörde eingereicht. Sämtliche Aufgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sowie alle anfallenden Kosten übernimmt der Betreiber vollständig. Für Sie entstehen in diesem Zusammenhang keinerlei Kosten oder organisatorischer Aufwand.
Der Betrieb der Werbeanlage hat keinen Einfluss auf die Nutzung oder den Betrieb Ihrer Immobilie.
Der Betreiber verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrags eine ausreichende Haftpflichtversicherung für die Werbeanlage zu unterhalten und diese dem Eigentümer auf Verlangen nachzuweisen. Nach Vertragsende erfolgt der fachgerechte Rückbau.
4. Zusatzinformation
Sobald die Baugenehmigung erteilt wurde, beginnt der Aufbau der Werbeanlage. Die Errichtung erfolgt zeitnah und wird ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt. Die Zeit zwischen Vertragsabschluss und Genehmigung beträgt erfahrungsgemäß etwa drei Monate, da sie von der Bearbeitungsdauer des Bauantrags durch die zuständige Behörde abhängt.
Mit der Fertigstellung der Werbeanlage starten die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen. Diese werden jährlich im Voraus ausgezahlt, sodass Sie von planbaren und regelmäßigen Einnahmen profitieren. Falls die Werbeanlage über zusätzliche technische Ausstattung wie beispielsweise eine Beleuchtung verfügt, werden die dafür anfallenden Stromkosten gesondert erstattet.
Auch nach der Inbetriebnahme lassen wir Sie nicht allein. Die Bewirtschaftung der Werbeanlage erfolgt in festen Intervallen von etwa zehn bis elf Tagen und wird professionell sowie zuverlässig durchgeführt. Sollten Sie Fragen haben oder Beanstandungen auftreten, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir kümmern uns umgehend darum, dass Ihr Standort dauerhaft ordnungsgemäß betreut wird.


