FAQ: HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
zur Vermietung von Werbeflächen
Bei der Vermietung von Werbeflächen können verschiedene Fragen auftreten.
Hier sind einige häufig gestellte Fragen und Antworten:
Die nachfolgenden Antworten dienen zur allgemeinen Information und sind auf unsere Angebote bzw. Werbepartner bezogen. Suchende können uns bei Unklarheiten gerne kontaktieren. Wir versuchen auch gerne bei Problemen außerhalb unserer Kernkompetenzen zu helfen. Oftmals sind Ihre Antworten leichter zu beantworten als man denkt.
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Die 15 am häufigsten gestellten Fragen:
Damit Sie so gut wie immer jemanden bei Werbestandort24 erreichen können, arbeiten wir mit dem Anbieter “Satellite” zusammen. Hierdurch hat jeder Mitarbeiter die Möglichkeit, Ihren Anruf zu beantworten, weiterzuleiten oder zurückzurufen und das alles von Unterwegs. Rufen Sie uns an: (01520) 4556252
Nein, die Kosten für die Baugenehmigung, Installation, Wartung, Versicherung, Strom, Vermarktung etc. werden von Ihrem Vertragspartner übernommen.
Trotz der allgemeinen Genehmigungspflicht für Außenwerbung hat der Gesetzgeber einige Ausnahmen geschaffen, die es Werbetreibenden einfacher machen. Zum Beispiel sind Werbeflächen, die kleiner als 0,5 bzw. 1 Quadratmeter sind, von der Genehmigungspflicht befreit.
Die Frist für die Kündigung beträgt 6 Monate bis zum Ende des Vertragszeitraums. Sie werden dahingehend von uns ein einmaliges Schreiben erhalten.
Ja, Kosten für eventuelle Beschädigungen werden durch eine Versicherung gestützt.
Nachdem die Installation des Werbeträgers baugenehmigt wurde, wird dieser schnellstmöglich aufgebaut. Ab dem ersten Tag der Montage erhalten Sie Ihre Miete 1/4 jährlich im Voraus ausgezahlt.
Die Verantwortlichkeit für die Installation und Instandhaltung der Werbefläche ist ausschließlich der Vertragspartner zuständig. Sie als Eigentümer eines Werbeplatzes haben NICHTS mit der Werbefläche zu tun. Wenn Sie Probleme haben, können Sie sich an Ihren Vertragspartner wenden oder uns kontaktieren, sodass wir eine schnelle und zufriedenstellende Lösung finden.
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach Art der Werbeanlage/Werbeträger.
Bei Standard Großflächen (egal ob als Wand oder freistehend) liegen diese bei nur 5 Jahren und bei Werbeanlagen wie Z.b. eines City-Star’s, liegt diese bei nur min. 10 Jahren.
Demzufolge sind Ihnen die zusätzlichen Mieteinnahmen also 5 oder 10 Jahre sicher.
Sie können Standorte für Außenwerbung auf „Werbestandort24.de“ anbieten und Ihre Plakatflächen vermieten
➔ Ihre Freifläche sollte min. 4 m x 3 m aufweisen.
➔ Opt. kann eine Großfläche auch an IPE-Träger montiert werden. (Stahlträger)
➔ Beim Beantragen der Angebote werden Sie gefragt, ob die Plakatfläche beleuchtet werden kann/darf – ein Elektrofachunternehmen wird hierzu einen Zähler installieren. Somit ist eine ordnungsgemäße Abrechnung gesichert.
➔ Sollte eine Werbetafel ohne LED-Beleuchtung errichtet werden, so minimiert sich Ihr Mietpreis um min. 20 %
➔ Häufige Mietpreise: Für einen freistehenden Werbeträger oder ein Wandplakat werden häufig Beträge zwischen
400 € – 1.200 € jährlich ausbezahlt.
➔ Ihre tatsächlichen Mieteinnahmen können Sie bei uns erfragen.
➔ Jaein – um Plakatwerbung auf Grundstücken zu realisieren, bedarf es zumindest der Einverständniserklärung des eingetragenen Eigentümers.
➔ Ist der Zugang ausschließlich über das Nachbargrundstück möglich, muss eine Einverständniserklärung zwecks Plakatierung/ Bewirtschaftung vorliegen.
Üblich ist Werbung von Automobilherstellern, Getränke, Versicherungen, Bekleidung, Nahrung, Konsumgüter, Telekommunikation, Energie, Industrie, Finanz- und Mediensektor etc. Sittenwidrige und politische Werbung und Werbung von etwaigen Mitbewerbern wird ausgeschlossen.
Bauerlaubnis für Außenwerbeanlagen
FAQ: Wann braucht man für Außenwerbung eine Baugenehmigung?
Alle Werbeanlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Davon gibt es nur ganz wenige Ausnahmen. Für die Errichtung einer Werbeanlage ist eine Genehmigung der zuständigen Bauordnungsbehörde erforderlich – außer Sie arbeiten mit Werbestandort24 zusammen, dort übernehmen wir jegliche Kommunikationen und Kosten der Behörden.
Wie ist der Ablauf einer Baugenehmigung für Außenwerbung?
FAQ: Werbeschild Hauswand –
Plakatwerbung an Hausfassade & Hauswand
Diese Fragen könnten als Orientierungshilfe dienen, um eine Hauswand, Hausfassade oder Hausgiebel als Werbefläche zu vermieten.
Wem kann ich Fassaden für Werbung vermieten?
Wer mietet Gebäudefassaden als Werbeträger?
Welche Größen und Formate sind für Hausfassadenwerbung üblich?
Welche Standorte eignen sich am besten für Hausfassadenwerbung?
Welche Unternehmen oder Werbeagenturen sind spezialisiert auf Werbung an Hausfassaden?
Was sind die Kündigungsbedingungen, wenn ich die Werbung an meiner Hausfassade beenden möchte?
FAQ: Grundstück vermieten – Platz für Werbung anbieten
Diese Fragen könnten als Orientierungshilfe dienen, um einen Zaun, Freifläche oder Grundstück als Werbefläche zu vermieten.
Welche Arten von Werbung sind auf Privatgrundstücken möglich?
Wie kann ich mein Privatgrundstück für Werbung vermieten?
Welche Voraussetzungen muss mein Grundstück erfüllen, um für Werbezwecke genutzt zu werden?
Welche rechtlichen Aspekte muss ich bei der Vermietung meines Grundstücks für Werbung beachten?
Wie werden die Preise für Werbeflächen auf Privatgrundstücken festgelegt?
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Privatsphäre gewahrt bleibt, wenn ich Werbung auf meinem Grundstück zulasse?
Welche Werbeunternehmen oder Agenturen können mein Grundstück für Werbezwecke nutzen?
Welche Vertragsbedingungen sind üblich, wenn ich mein Grundstück für Werbung vermiete?
Kann ich die Art der Werbung auf meinem Grundstück kontrollieren oder einschränken?
Wie lange dauert eine typische Werbekampagne auf Privatgrundstücken?
Was bekommt man für Werbung auf dem Grundstück? Eigene Google suche
FAQ: Immobilienwerbung – Werbung am eigenen Haus
Diese Fragen könnten als Orientierungshilfe dienen, um eine Gewerbeimmobilie oder Privatimmobilien als Werbefläche zu vermieten.
Außenwerbung bedarf stets einer Genehmigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie an einem öffentlichen oder einem privaten Grundstück angebracht wird. Im Falle von Werbeanlagen auf einem Privatgrundstück bedarf es konkret um eine Baugenehmigung, die von der zuständigen Bauaufsicht erteilt wird.
Die am häufigsten gezahlten Mieten liegen zwischen € 400,00 – € 1.200,00 pro Werbefläche und Jahr. Nach unserer Erfahrung können Sie Mieteinahmen zwischen € 600,00 bis € 6.000,00 pro Werbeanlage und Jahr erzielen.