
Werbefläche vermieten: Voraussetzungen für einen guten Werbestandort
Ein neuer Werbestandort muss verschiedene baurechtliche, strukturelle und vermarktungstechnische Voraussetzungen erfüllen, um als rentabel und genehmigungsfähig zu gelten. Die Werbefläche sollte optimal auf den Verkehrsfluss (Auto und Fußgänger) ausgerichtet sein und darf nicht durch Bäume oder andere Hindernisse verdeckt werden.
Welche Voraussetzungen muss ein Standort erfüllen?
Nicht jedes Grundstück und nicht jede Hauswand eignet sich automatisch als Werbefläche. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Sichtbarkeit, Lage, Verkehrsfrequenz, Ausrichtung, baurechtlicher Zulässigkeit und technischer Umsetzbarkeit. Ein guter Werbestandort muss dabei zwei grundlegende Anforderungen erfüllen: Er muss für Werbetreibende wirtschaftlich interessant und grundsätzlich realisierbar sein.
Eine stark befahrene Straße allein reicht nicht aus. Eine Fläche kann trotz hoher Verkehrsfrequenz ungeeignet sein, wenn sie schlecht sichtbar, ungünstig ausgerichtet oder baurechtlich problematisch ist. Umgekehrt kann eine Fläche mit etwas weniger Verkehr sehr attraktiv sein, wenn sie früh sichtbar wird, lange im Blickfeld bleibt und günstig zum Verkehrsfluss ausgerichtet ist. Werbestandort24 bewertet deshalb nicht nur die Adresse, sondern das gesamte Standortpotenzial.
Ein guter Werbestandort entsteht nicht durch einen einzelnen Faktor. Die wichtigsten Voraussetzungen sind: gute Sichtbarkeit, eine freie Sichtachse, ausreichende Verkehrsfrequenz, günstige Ausrichtung, ausreichende Kontaktzeit sowie baurechtliche und technische Realisierbarkeit.
Ein Standort mit 15.000 täglichen Verkehrskontakten und hervorragender Sicht kann deshalb wertvoller sein als ein Standort mit 30.000 Kontakten, dessen Werbefläche schlecht ausgerichtet oder regelmäßig verdeckt ist. Entscheidend ist das Gesamtbild.
Wie groß darf ein Werbeschild ohne Genehmigung sein?
In Deutschland sind Werbeschilder bis zu einer Größe von etwa 1 m² (Ansichtsfläche) häufig genehmigungsfrei, insbesondere bei Eigenwerbung direkt am Standort. Abweichende Regelungen der Bundesländer, kommunale Satzungen sowie Vorgaben etwa aus dem Denkmalschutz sind jedoch zu beachten.
Werbefläche Voraussetzungen
Wie wird ein Werbestandort bewertet und Was macht einen guten Werbestandort aus?
1. Welche Voraussetzungen muss eine Werbefläche erfüllen?
Ein guter Werbestandort sollte vor allem folgende Merkmale erfüllen:
– gute und möglichst dauerhafte Sichtbarkeit,
– freie Sichtachsen,
– ausreichende Verkehrs- oder Passantenfrequenz,
– günstige Ausrichtung zum Verkehrsfluss,
– ausreichend lange Wahrnehmungsdauer,
– geeignete baurechtliche Lage,
– genügend Platz für den vorgesehenen Werbeträger,
– technisch mögliche Montage oder Fundamentierung.
Besonders interessant sind häufig Standorte an Hauptverkehrsstraßen, Kreuzungen, Ein- und Ausfallstraßen, Gewerbegebieten, Verbrauchermärkten sowie anderen stark frequentierten Bereichen. Entscheidend ist jedoch immer die Kombination mehrerer Faktoren. Eine hohe Verkehrsfrequenz allein macht noch keinen guten Werbestandort.
2. Sichtbarkeit und freie Sichtachse
Die Sichtbarkeit gehört zu den wichtigsten Standortkriterien überhaupt. Eine Werbeanlage kann nur dann wirtschaftlich interessant sein, wenn sie von Verkehrsteilnehmern tatsächlich wahrgenommen werden kann. Zwischen Betrachter und Werbefläche sollten deshalb möglichst keine dauerhaften oder regelmäßig auftretenden Hindernisse liegen.
Problematisch können beispielsweise sein: Bäume, Sträucher, Gebäude, Mauern, Verkehrszeichen, Bushaltestellen, parkende Fahrzeuge, Container oder andere Werbeanlagen.
Dabei sollte die Sichtbarkeit nicht nur anhand eines einzelnen Fotos beurteilt werden. Ein Baum kann beispielsweise im Winter kaum stören, im Sommer jedoch einen erheblichen Teil der Werbefläche verdecken. Entscheidend ist daher eine dauerhaft nutzbare Sichtachse. Je früher eine Werbeanlage sichtbar wird und je länger sie im Blickfeld bleibt, desto attraktiver kann der Standort werden.
3. Lage des Werbestandorts
Die Lage entscheidet maßgeblich darüber, wie viele potenzielle Werbekontakte entstehen können. Besonders gefragt sind Standorte entlang stark genutzter Verkehrswege und in Bereichen mit regelmäßig hoher Besucherfrequenz. Dazu gehören beispielsweise: Hauptverkehrsstraßen, Einfallstraßen, große Kreuzungen, Ampelanlagen, Gewerbegebiete, Einkaufsbereiche, Verbrauchermärkte, Bahnhöfe, Tankstellen und stark frequentierte Zufahrten. Ein Standort muss dabei nicht zwingend in einer Großstadt liegen. Eine hervorragend sichtbare Fläche an einer stark frequentierten Ortsdurchfahrt kann wirtschaftlich interessanter sein als eine schlecht sichtbare Fläche in einer Großstadt. Entscheidend ist die tatsächliche Aufmerksamkeit am konkreten Standort.
4. Verkehrsfrequenz und Reichweite
Außenwerbung lebt von Kontakten. Je mehr Personen einen Werbestandort regelmäßig passieren, desto größer ist grundsätzlich seine potenzielle Reichweite. Dabei zählen nicht nur Autofahrer. Je nach Standort können auch Fußgänger, Radfahrer, Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs oder Besucher angrenzender Einrichtungen relevant sein. Die reine Zahl vorbeifahrender Fahrzeuge sollte jedoch niemals isoliert betrachtet werden. Auch Geschwindigkeit, Verkehrsfluss und Aufenthaltsdauer beeinflussen die Werbewirkung. Ein Standort vor einer Ampel oder an einer regelmäßig überlasteten Kreuzung kann beispielsweise besonders interessant sein, weil Verkehrsteilnehmer dort länger verweilen. Entscheidend ist nicht nur, wie viele Menschen vorbeikommen, sondern wie gut und wie lange sie die Werbung wahrnehmen können. Preise und Mieteinnahmen für Werbeflächen
5. Ausrichtung zur Fahrbahn
Die Stellung der Werbeanlage zum Verkehrsfluss beeinflusst die Wahrnehmbarkeit erheblich. Besonders vorteilhaft sind Werbeflächen, die frontal oder annähernd quer zum Verkehrsfluss ausgerichtet sind. Sie befinden sich dadurch länger im natürlichen Blickfeld der Verkehrsteilnehmer. Parallel verlaufende Hauswände können dagegen trotz guter Lage weniger attraktiv sein, wenn die Fläche nur aus einem ungünstigen Winkel sichtbar ist. Als einfache Faustregel gilt: Je natürlicher eine Werbefläche in der Blickrichtung der Verkehrsteilnehmer liegt, desto besser sind in der Regel ihre Voraussetzungen.
6. Sichtweite und Kontaktzeit
Eine Werbeanlage sollte möglichst nicht erst unmittelbar beim Vorbeifahren sichtbar werden. Je früher sie erkannt werden kann, desto länger besteht die Möglichkeit, die Werbebotschaft wahrzunehmen.
Relevant sind insbesondere:
– Entfernung zur Straße,
– Geschwindigkeit des Verkehrs,
– Betrachtungswinkel,
– Größe des Werbeträgers,
– Sichtbehinderungen,
– Verlauf der Straße.
Ein Standort mit einer langen und freien Sichtachse kann deshalb trotz geringerer Verkehrsfrequenz hochwertiger sein als eine Fläche mit sehr vielen Kontakten, die erst im letzten Moment sichtbar wird.
7. Fahrtrichtungen und Sichtkontakte
Auch die Anzahl der nutzbaren Fahrtrichtungen beeinflusst das Standortpotenzial. Freistehende Werbeträger können beispielsweise einseitig oder doppelseitig ausgeführt werden.
Ist eine Anlage aus beiden Fahrtrichtungen gut sichtbar, können zusätzliche Werbekontakte entstehen. Bei Hauswänden ist dagegen häufig nur eine Fahrtrichtung besonders relevant. Für eine professionelle Standortprüfung sollten daher möglichst Fotos aus allen wichtigen Fahrtrichtungen vorliegen.
8. Baurechtliche Voraussetzungen
Ein wirtschaftlich attraktiver Standort muss zusätzlich grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Werbeanlagen gelten baurechtlich regelmäßig als bauliche Anlagen und können genehmigungs- oder zustimmungspflichtig sein. Relevant sind unter anderem:
– Gebietstyp,
– Bebauungsplan,
– Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes,
– örtliche Werbe- und Gestaltungssatzungen,
– Straßenrecht,
– Denkmalschutz,
– Verkehrssicherheit.
Eine sehr gut sichtbare Fläche kann daher trotzdem ungeeignet sein, wenn dort keine entsprechende Werbeanlage zulässig ist.
9. Welche Standorte sind besonders geeignet?
Besonders gute Voraussetzungen bieten häufig:
– Hauptverkehrsstraßen,
– große Kreuzungen,
– Ampelbereiche,
– Ein- und Ausfallstraßen,
– stark frequentierte Ortsdurchfahrten,
– Gewerbegebiete,
– Verbrauchermärkte,
– Einkaufsbereiche,
– stark genutzte Zufahrtsstraßen.
Auch Stop-and-Go-Verkehr kann attraktiv sein, weil sich die Kontaktzeit erhöht. Besonders interessant wird ein Standort, wenn hohe Frequenz, gute Sichtbarkeit und günstige Ausrichtung gleichzeitig vorhanden sind.
10. Welche Standorte sind eher ungeeignet?
Problematisch sind häufig Flächen mit:
– dauerhaft eingeschränkter Sicht,
– sehr ungünstiger Ausrichtung,
– geringer Verkehrsfrequenz,
– kurzer Wahrnehmungsdauer,
– schwieriger baurechtlicher Situation,
– mangelnder Zugänglichkeit,
– ungeeigneter technischer Beschaffenheit.
Auch reine Wohnlagen, Außenbereiche und gestalterisch sensible Bereiche können die Nutzungsmöglichkeiten deutlich einschränken. Ein negatives Kriterium bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der gesamte Standort ungeeignet ist. Manchmal genügt eine andere Position, eine kleinere Anlage oder eine andere Werbeträgerart.
11. Voraussetzungen für Grundstücke und Freiflächen
Bei Grundstücken muss neben Sichtbarkeit und Lage ausreichend Platz für die vorgesehene Werbeanlage vorhanden sein. Freistehende Werbeträger benötigen häufig Fundamente. Deshalb muss geprüft werden, ob sich im vorgesehenen Bereich unter anderem folgende Leitungen befinden: Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation oder andere Versorgungsleitungen.
Auch Grundstücksgrenzen, Zufahrten, vorhandene Bebauung und mögliche Abstandsflächen spielen eine Rolle. Ein großes Grundstück ist deshalb nicht automatisch geeignet. Oft lässt sich jedoch innerhalb eines Grundstücks eine bessere Position für den Werbeträger finden. Grundstück als Werbefläche vermieten
12. Voraussetzungen für Hauswände und Fassaden
Bei Fassadenstandorten sind neben Sichtbarkeit und Lage insbesondere die baulichen Eigenschaften der Wand entscheidend. Relevant können sein:
– Fassadenmaterial,
– Wandaufbau,
– Wärmedämmung,
– Fenster,
– Türen,
– Fallrohre,
– Vorsprünge,
– vorhandene Leitungen,
– Zugänglichkeit.
Auch eine gedämmte Fassade muss nicht grundsätzlich ungeeignet sein. Entscheidend ist, ob eine sichere und fachgerechte Befestigung möglich ist. Hauswand als Werbefläche vermieten
13. Größe und Platzbedarf
Der verfügbare Platz muss zum vorgesehenen Werbeträger passen. Eine klassische Großfläche benötigt erheblich mehr Raum als ein kleineres Werbemedium.
Bei freistehenden Anlagen muss zusätzlich Platz für Fundament, Tragkonstruktion und Montage berücksichtigt werden. Bei Fassaden zählt nicht die gesamte Wandfläche, sondern die tatsächlich nutzbare Fläche. Fenster, Türen, Fallrohre oder andere Bauteile können die verfügbare Werbefläche deutlich reduzieren. Werbeträger und Werbeanlagen
14. Abstand zur Straße und Verkehrssicherheit
Werbeanlagen dürfen die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigen. Besonders sensibel sind Standorte in unmittelbarer Nähe von:
Ampeln, Verkehrszeichen, Kreuzungen, Einmündungen und anderen verkehrlich wichtigen Bereichen. Außerhalb von Ortsdurchfahrten können zusätzliche straßenrechtliche Vorgaben gelten. Deshalb sollte nicht mit einem pauschalen, bundesweit einheitlichen Mindestabstand gearbeitet werden. Straßenklasse, Lage und das jeweils anwendbare Straßenrecht müssen individuell berücksichtigt werden.
15. Wohngebiet, Mischgebiet und Gewerbegebiet
Der Gebietstyp spielt eine zentrale Rolle bei der Zulässigkeit von Fremdwerbung. Gewerbe- und Industriegebiete bieten häufig bessere Voraussetzungen. Auch geeignete Mischgebiete können interessant sein. In Wohngebieten gelten dagegen meist deutlich strengere Anforderungen. Dabei muss zwischen Eigenwerbung und Fremdwerbung unterschieden werden. Ein Standort sollte deshalb nicht allein aufgrund benachbarter Wohnbebauung ausgeschlossen werden. Entscheidend ist die tatsächliche planungsrechtliche Einstufung.
16. Außenbereich und Ortsrand
Freie Grundstücke außerhalb zusammenhängend bebauter Bereiche wirken häufig besonders attraktiv. Sie bieten Platz und teilweise sehr gute Sichtachsen. Baurechtlich sind Werbeanlagen im Außenbereich jedoch häufig stark eingeschränkt. Ein Grundstück an einer stark befahrenen Landstraße kann daher optisch hervorragend, rechtlich aber dennoch ungeeignet sein.
17. Werbedichte und vorhandene Werbeanlagen
Viele vorhandene Werbeträger in unmittelbarer Umgebung sind nicht automatisch positiv. Mehrere Anlagen konkurrieren um Aufmerksamkeit. Zudem kann eine störende Häufung von Werbeanlagen baurechtlich problematisch werden. Ein Standort mit guter Frequenz und geringer visueller Konkurrenz kann deshalb besonders interessant sein.
18. Kaufkraft und Werbenachfrage
Neben Reichweite und Sichtbarkeit kann auch das wirtschaftliche Umfeld eine Rolle spielen. Relevant sind unter anderem:
– Ortsgröße,
– Einzugsgebiet,
– Kaufkraft,
– Einzelhandel,
– Gewerbestruktur,
– Pendlerströme,
– lokale Werbenachfrage.
Werbetreibende suchen nicht nur viele Kontakte, sondern möglichst relevante Kontakte. Deshalb kann sich der wirtschaftliche Wert zweier ähnlich stark frequentierter Standorte deutlich unterscheiden.
Werbefläche vermieten: Preise und Einnahmen
19. Zugang für Montage und Wartung
Eine Werbeanlage muss dauerhaft erreichbar sein. Nach der Errichtung können regelmäßig Arbeiten erforderlich werden, etwa: Plakatwechsel, Wartung, Reinigung, Reparaturen oder technische Kontrollen. Der Betreiber benötigt daher einen praktikablen Zugang. Befindet sich die Anlage hinter einem Tor oder auf einem schwer zugänglichen Grundstück, muss die Erreichbarkeit vertraglich sichergestellt werden.
20. Stromanschluss und Beleuchtung
Für beleuchtete oder digitale Werbeanlagen kann eine Stromversorgung erforderlich sein. Ein vorhandener Stromanschluss ist vorteilhaft, aber nicht bei jeder Anlage zwingend erforderlich.
Entscheidend ist, ob eine Stromversorgung technisch und wirtschaftlich hergestellt werden kann. Bei beleuchteten und digitalen Anlagen können zusätzlich Vorgaben zu Lichtemissionen und Helligkeit gelten.
21. Denkmalschutz und örtliche Satzungen
Denkmalgeschützte Gebäude und historisch sensible Bereiche können zusätzliche Einschränkungen mit sich bringen. Auch Gebäude ohne eigenen Denkmalschutz können innerhalb eines geschützten Ensembles oder einer kommunalen Gestaltungssatzung liegen. Deshalb muss immer das gesamte städtebauliche Umfeld betrachtet werden.
22. Die 6-S-Regel für einen guten Werbestandort
Eigentümer können einen Standort mit sechs einfachen Kriterien vorprüfen:
– Sichtbarkeit: Ist die Fläche deutlich erkennbar?
– Sichtachse: Bleibt sie während der Annäherung ausreichend lange sichtbar?
– Struktur: Befindet sich der Standort in einem geeigneten Umfeld?
– Ströme: Wie viele Verkehrsteilnehmer passieren den Standort?
– Stellung: Wie ist die Fläche zum Verkehrsfluss ausgerichtet?
– Status: Gibt es erkennbare rechtliche oder technische Einschränkungen?
Je mehr Punkte positiv ausfallen, desto interessanter ist eine professionelle Standortprüfung. Standortsimulator
23. Standort kostenlos prüfen lassen
Eigentümer müssen nicht selbst beurteilen, ob ihre Fläche alle Anforderungen erfüllt. Viele potenziell gute Standorte werden unterschätzt. Andere Flächen wirken zunächst hervorragend, verlieren jedoch bei genauer Betrachtung aufgrund von Sichtbehinderungen, ungünstiger Ausrichtung oder rechtlichen Einschränkungen an Attraktivität.
Werbestandort24 betrachtet daher unter anderem: Lage, Sichtbarkeit, Sichtachse, Verkehrsfrequenz, Fahrtrichtung, Umfeld und grundsätzliche Realisierbarkeit.
Für eine erste Prüfung werden insbesondere benötigt:
– genaue Adresse,
– Angaben zur verfügbaren Fläche,
– Übersichtsaufnahme aus etwa 25 bis 35 Metern,
– nähere Aufnahme aus etwa 5 bis 10 Metern,
– Fotos aus den relevanten Fahrtrichtungen.
– Die Bilder sollten möglichst aus der Perspektive eines Verkehrsteilnehmers aufgenommen werden.
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