
Freifläche und Grundstück für Werbung vermieten
Mit Werbestandort24 das eigene Grundstück für Werbung anbieten und vermieten — bis zu 7.000 € pro Jahr an zusätzlichen Einnahmen verdienen!
Mit Werbestandort24 das eigene Grundstück für Werbung vermieten
Grundstück als Werbefläche vermieten: Freiflächen in passives Einkommen verwandeln
Ob unbebaute Wiese an einer Hauptstraße, ungenutzte Grundstücksecke, Zufahrt, Vorgarten oder Randfläche auf einem Gewerbegrundstück: Viele Grundstückseigentümer besitzen wertvolle Bodenflächen, ohne deren wirtschaftliches Potenzial zu nutzen. Außenwerbeunternehmen suchen kontinuierlich nach gut einsehbaren Standorten, um freistehende Werbeanlagen wie Monofuß-Systeme (z. B. City-Star), Plakatwände oder moderne LED-Videowände aufzustellen.
Das Prinzip ist für Eigentümer einfach: Sie stellen lediglich wenige Quadratmeter Ihres Grundstücks für Werbung zur Verfügung und erhalten im Gegenzug eine garantierte jährliche Pachtzahlung. Sämtliche Investitionen – von der Fundamentierung über Baugenehmigungen bis hin zur Montage und Wartung – werden vollständig vom Betreiber übernommen. Das Wichtigste für Grundstückseigentümer auf einen Blick:
Kein Eigenkapital nötig: Alle Bau-, Fundament-, Genehmigungs- und Materialkosten trägt zu 100 % der Werbetreiber.
Einfache Abwicklung: Sie verpachten lediglich eine kleine Bodenfläche – der gesamte Behörden- und Aufbauprozess läuft vollautomatisch.
Dauerhafte Pacht: Sie sichern sich eine verlässliche Einnahmequelle mit mehrjährigen Vertragslaufzeiten und pünktlicher Auszahlung.
Für die Eignung eines Grundstücks ist nicht die Gesamtgröße entscheidend. Wesentlich wichtiger sind Sichtbarkeit, Verkehrsaufkommen, Ausrichtung und die verfügbare Teilfläche für eine mögliche Werbeanlage.
Der Standortcheck
Welche Grundstücke eignen sich als Werbefläche?
Besonders interessant sind gut sichtbare Grundstücke und Freiflächen an:
✔️ an stark befahrenen Straßen
✔️ an Kreuzungen und Ampelanlagen
✔️ an Ein- und Ausfallstraßen
✔️ in Gewerbe- und Mischgebieten
✔️ in der Nähe von Einkaufszentren und Verbrauchermärkten
✔️ an gut frequentierten Zufahrten und Verkehrsknotenpunkten
Wichtig sind eine freie Sicht auf die Werbeanlage, eine günstige Ausrichtung zum Verkehrsfluss und ausreichend Platz für den vorgesehenen Werbeträger.
Treffen drei oder mehr Punkte zu?
Eignet sich mein Grundstück als Werbefläche?
Betrachten Sie Ihr Grundstück einmal aus Sicht eines vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmers:
✔️ Von einer öffentlichen Straße gut sichtbar
✔️ Möglichst freie Sicht auf den Standort
✔️ Ausreichende Fläche für einen Werbeträger
✔️ Gute Ausrichtung zum vorbeifahrenden Verkehr
✔️ Regelmäßiges bzw. hohes Verkehrsaufkommen
Treffen mehrere dieser Kriterien zu, kann sich eine genauere Standortprüfung lohnen.
Mieteinnahmen für Werbung auf Privatgrundstücken
Was bekommt man für Werbung auf dem Grundstück?
Für Werbung auf dem eigenen Grundstück können Eigentümer je nach Lage, Sichtbarkeit, Größe und Werbeanlage meist drei- bis vierstellige Mieteinnahmen pro Jahr erzielen. Bei Werbestandort24 liegen die häufigsten ausgezahlten Preise zwischen 1.500 und 4.500 Euro jährlich. Sehr gute Standorte können deutlich höhere Einnahmen erzielen, maximal sind bis 7.000€ möglich. Die am Häufigsten gezahlten Preise liegen zwischen 1.500 € – 3.500 € jährlich – Bei 3.500 Euro Jahresmiete ergeben sich über zehn Jahre bereits 35.000 Euro – mögliche vertragliche Mietanpassungen noch nicht berücksichtigt. Bei Außenwerbung entscheidet nicht allein die Größe der vermieteten Fläche über die mögliche Miete. Entscheidend ist der Werbewert des Standorts. Eine kleine, hervorragend sichtbare Teilfläche an einer stark frequentierten Straße kann deshalb wirtschaftlich interessanter sein als ein großes Grundstück in einer kaum einsehbaren Nebenlage.
Ohh“ Automatische Wertsicherung & Inflationsschutz:
Dank einer vertraglich verankerten Indexklausel (gekoppelt an den offiziellen Verbraucherpreisindex) passt sich Ihre Pacht bei steigenden Lebenshaltungskosten automatisch nach oben an. Sie werden vor jeder Erhöhung transparent über die Anpassung Ihrer nächsten Auszahlung informiert. Eine Senkung oder Rückstufung der Pacht ist vertraglich strikt ausgeschlossen – Ihr Ertragsniveau ist bei Werbestandort24 somit dauerhaft nach unten abgesichert.
Faktoren: Was bestimmt den Wert eines Werbestandorts?
Entscheidend sind vor allem die Anzahl potenzieller Sichtkontakte, die Sichtbarkeit aus Fahrtrichtung, Entfernung und Betrachtungsdauer, Geschwindigkeit des Verkehrs, Größe und Ausführung der möglichen Werbeanlage sowie die Nachfrage nach Außenwerbung im jeweiligen Gebiet. Auch eine Beleuchtung oder doppelseitige Sichtbarkeit kann den Standortwert erhöhen. Ein gut Großflächen oder digitale LED-Walls bringen in der Regel höhere Mieten als kleinere Werbeträger. Zusätzlich ist der Standortwert wichtig, da Flächen in Großstädten wie München oder Hamburg oft deutlich lukrativer sind als in wirtschaftlich schwächeren Regionen. Entscheidend sind vor allem drei Faktoren:
Standort des Grundstücks
Ein innerstädtischer Kreisverkehr oder eine Ampelkreuzung ist für Werbetreibende deutlich interessanter als ein Parkplatz in einem Industriegebiet.
Sichtbarkeit der Werbefläche
Je besser eine Werbefläche einsehbar ist, etwa von einer stark befahrenen Straße oder einem belebten Platz aus, desto höher ist in der Regel ihr Wert. Optimal ist eine direkte und freie Sicht auf die Werbeanlage.
Beleuchtung der Werbeanlage
Beleuchtete Werbeträger erzielen in der Regel höhere Mietbeträge als unbeleuchtete Plakatwände, da sie auch bei Dunkelheit eine hohe Aufmerksamkeit erreichen. Der Unterschied sind mindestens etwa 10 %.
Welche Grundstücke die höchsten Einnahmen erzielen? Die wirtschaftlich stärksten Standorte befinden sich meist:
– an Kreuzungen
– Stadteinfahrten
– Supermärkten
– Ampelanlagen
– hochfrequentierten Gewerbegebieten, oder an Straßen mit langen Sichtachsen.
Die höchsten Einnahmen erzielen häufig:
– beleuchtete
– doppelseitige
– freistehende Premiumanlagen mit hoher täglicher Reichweite.
| Qualität des Standorts | Mögliche Miete pro Jahr |
|---|---|
| einfache Lage | ca. 600–1.200 € jährlich |
| gute Lage | ca. 1.500–4.500 € jährlich |
| Premiumlage | ca. 3.500 –7.000 € jährlich |
| beleuchtete Premiumanlage | min. 10% mehr Miete |
Die genannten Werte dienen zur Orientierung. Wie hoch die Mieteinnahmen für Werbung auf Ihrem Grundstück tatsächlich ausfallen, hängt von der Standortqualität und den verfügbaren Angeboten der Außenwerber ab. Eine konkrete Einschätzung ist daher erst nach Prüfung des Grundstücks möglich. Grundstück kostenlos prüfen lassen
Ist Werbung auf Privatgrundstücken erlaubt
Ist Werbung auf einem Privatgrundstück erlaubt?
Werbung auf einem Privatgrundstück ist grundsätzlich möglich. Ob eine konkrete Werbetafel oder Werbeanlage errichtet werden darf, hängt jedoch vom Standort, der Art und Größe der Anlage sowie den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben ab. Bei öffentlich sichtbaren Werbeanlagen kann eine behördliche Genehmigung erforderlich sein. Je nach Standort können insbesondere Bau- und Planungsrecht, örtliche Gestaltungsvorschriften sowie Straßen-, Denkmal- oder Naturschutzbestimmungen relevant sein. Eine Werbetafel auf einem Privatgrundstück darf deshalb nicht automatisch allein aufgrund des privaten Eigentums aufgestellt werden.
Eigentümer müssen die Genehmigungsfähigkeit jedoch nicht vorab selbst klären. Bei einer Vermittlung über Werbestandort24 übernimmt der jeweilige Werbepartner die weitere Planung und das erforderliche Genehmigungsverfahren.
Wird die geplante Anlage nicht genehmigt, kann sie in dieser Form nicht errichtet werden.
In Nordrhein-Westfalen sind beispielsweise Werbeanlagen und Hinweiszeichen bis zu einer Größe von 1 m² grundsätzlich verfahrensfrei. Auch verfahrensfreie Werbung muss jedoch alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Besonders wichtig ist die Lage des Grundstücks: In reinen und allgemeinen Wohngebieten ist klassische Fremdwerbung deutlich eingeschränkt. Außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile ist Außenwerbung grundsätzlich unzulässig, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Gewerbe- und geeignete innerörtliche Standorte bieten dagegen häufig bessere Voraussetzungen für eine gewerbliche Werbeanlage.
Ob Werbung auf Ihrem Privatgrundstück erlaubt ist, sollte deshalb immer anhand des konkreten Standorts geprüft werden. Werbestandort24 prüft Grundstücke vorab auf ihre Eignung als Werbestandort und berücksichtigt dabei unter anderem Lage, Sichtbarkeit, Umfeld und die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Werbeanlage.
Sind Pachteinnahmen aus Grundstückswerbung zu versteuern?
Muss ich Mieteinnahmen aus Grundstückswerbung versteuern?
Mieteinnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen – etwa an Hausfassaden, Zäunen oder auf Grundstücken – sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.
Die genaue steuerliche Einordnung richtet sich nach den individuellen Verhältnissen sowie den Vorgaben des Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetzes. Einkommensteuerliche Einordnung
Privatvermögen:
Überlässt eine Privatperson Teile ihres privaten Grundstücks oder Gebäudes als Werbefläche, zählen die Erträge in der Regel zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) und unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz. In Abgrenzungsfällen (z. B. bei einer bloßen Duldung oder gelegentlichen Überlassung) kann auch eine Erfassung als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) in Betracht kommen.
Betriebsvermögen:
Befindet sich die Werbefläche im Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs, einer freiberuflichen Praxis oder eines landwirtschaftlichen Betriebs, stellen die Einnahmen Betriebseinnahmen der jeweiligen Einkunftsart dar (z. B. § 15 EStG). Umsatzsteuerliche Behandlung. Die Vermietung von Grundstücken und Gebäudeteilen für Werbezwecke fällt nicht unter die allgemeine Umsatzsteuerbefreiung für Grundstücksvermietungen (§ 4 Nr. 12 UStG).
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Werden die gesetzlichen Umsatzgrenzen nicht überschritten und greift die Kleinunternehmerregelung, wird keine Umsatzsteuer erhoben oder ausgewiesen. Der vereinbarte Betrag wird brutto wie netto ausgezahlt.
Regelbesteuerung / Umsatzsteuerpflicht:
Ist der Eigentümer umsatzsteuerpflichtig, stellt er die vereinbarte Pacht zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die erhaltene Umsatzsteuer wird an das Finanzamt abgeführt; der vereinbarte Nettobetrag verbleibt vollständig beim Vermieter. Rechtsprechung: BFH, Urteil vom 23.10.1957 – Az. V 153/55 U.
Hinweis: Dieser Text stellt keine Steuerberatung dar. Die konkreten steuerlichen Pflichten sollten vor Vertragsabschluss mit einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.
Wie würde eine Werbeanlage auf meinem Grundstück aussehen?
Mit dem Werbestandort24 Standortsimulator können Sie vorab visualisieren, wie eine Plakatwand oder ein anderer Werbeträger auf Ihrem Grundstück wirken könnte. Dadurch lassen sich Position, Größe und Wirkung besser einschätzen, bevor eine langfristige Entscheidung getroffen wird.
In wenigen Schritten zum passiven Einkommen
Werbung auf Privatgrundstücken – Der Ablauf Schritt für Schritt
Für eine erste Standortprüfung benötigen wir lediglich einige Angaben zum Grundstück sowie aussagekräftige Fotos der möglichen Werbefläche. Nutzen Sie hierfür unser kostenloses Standortformular. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Montage und Demontage von Außenwerbeanlagen auf Grundstücken und freistehenden Werbetafeln wissen wir bereits bei der ersten Standortbegehung, worauf es bei der Umsetzung ankommt und welche technischen sowie rechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden müssen.
1. Standort angeben
Füllen Sie das Standortformular vollständig aus.
Präzise Angaben zu Adresse, Gebäude und geplanter Werbefläche ermöglichen eine schnelle Bewertung.
2. Fotos einreichen
Reichen Sie aussagekräftige Fotos ein (Tageslicht, mehrere Perspektiven, gute Auflösung).
Die Werbefläche sollte klar erkennbar sein.
3. Prüfung und Angebote
Der Standort wird geprüft und passende Angebote von Werbepartnern werden eingeholt und verglichen.
4. Angebot erhalten
Sie erhalten ein unverbindliches Angebot per Post, inklusive Fotomontage und Vertragsdetails.
TIPP: Nutzen Sie das kostenlose Fotomontage-Tool, um vorab zu sehen, wie Außenwerbung auf Ihrem Grundstück wirken würde.
5. Dauer
Der Prozess dauert in der Regel 2–4 Wochen.
6. Unverbindlichkeit
Das Angebot ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.
Null Risiko für Eigentümer: Sämtliche Kosten für Bauanträge, Behördengebühren, Fundamente, Montage, Instandhaltung und den späteren Rückbau trägt zu 100 % der Betreiber. Sollte ein Bauantrag von der Behörde abgelehnt werden, entstehen Ihnen keinerlei Storno- oder Bearbeitungskosten.
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Sie haben eine gut sichtbare Grundstücks- oder Freifläche und möchten wissen, welches Potenzial in Ihrem Standort steckt?„Ein Vertrag bindet Sie möglicherweise über Jahre. Vergleichen kostet Sie nur wenige Minuten.“
FAQ Werbung auf Grundstücken
Häufig gestellte Fragen zu Werbeflächen auf Grundstücken und Freiflächen
Hier finden Sie verlässliche Antworten auf die wichtigsten rechtlichen, steuerlichen und praktischen Fragen rund um die Verpachtung von Grundstücken für Außenwerbung.
Wer beantragt die Baugenehmigung für die Werbetafel?
Bei einer professionellen Vermietung übernimmt üblicherweise der Betreiber beziehungsweise Vertragspartner die Planung und Beantragung der erforderlichen Genehmigungen. Der Grundstückseigentümer muss dafür gegebenenfalls seine Zustimmung oder erforderliche Vollmachten erteilen. Dem Grundstückseigentümer entstehen bei Werbestandort24 KEINE KOSTEN!
Wer bezahlt Werbetafel, Fundament und Montage?
Für den Grundstückseigentümer entstehen bei einer klassischen Standortvermietung normalerweise keine Investitionskosten.
Planung, Werbeanlage, Fundament, Genehmigungsverfahren, Montage, Wartung und späterer Rückbau werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung vom Betreiber getragen.
Wer bezahlt den Strom für eine beleuchtete Werbeanlage?
Die Stromkosten werden vertraglich geregelt und sollten vom Betreiber getragen werden. Die Abrechnung kann beispielsweise über eine vereinbarte Pauschale oder nach Verbrauch erfolgen. Eigentümer sollten darauf achten, dass ihnen durch den Betrieb der Beleuchtung keine ungeregelten Zusatzkosten entstehen. Bei Werbestandort24 werden die Stromkosten immer Übernommen.
Wer haftet bei Schäden durch die Werbeanlage?
Haftung und Versicherung sollten eindeutig im Vertrag geregelt sein. Der Betreiber ist entsprechend der vertraglichen Vereinbarung für die von ihm errichtete und betriebene Werbeanlage verantwortlich. Der Mieter (Vertragspartner) übernimmt für die Dauer des Vertrages die volle Verkehrssicherungspflicht für die Werbeanlage und stellt den Vermieter von jeglichen Haftungsansprüchen Dritter frei.
Wie lange laufen die Verträge bei Werbegrundstücken?
Aufgrund der Aufwendungen für Planung, Genehmigung und Aufbau werden Werbestandorte häufig langfristig genutzt. Die konkrete Laufzeit richtet sich nach Werbeträger, Betreiber und Vertragsangebot. Bei Werbestandort24 haben Sie außerdem die Möglichkeit, dass bei einem Verkauf oder Umbau des Grundstücks der Werbevertrag frühzeitig beendet werden kann.
– Bei Werbeanlagen (City Star Boards) liegen die Vertragslaufzeiten bei 10–15 Jahren.
– Bei Werbeanlagen (Großflächen/ Wandplakaten) liegen die Vertragslaufzeiten bei 5–10 Jahren.
Was passiert, wenn die Baugenehmigung für die Werbung abgelehnt wird?
Sie tragen zu keinem Zeitpunkt ein finanzielles oder rechtliches Risiko.
Sämtliche Kosten für die baurechtliche Standortprüfung, Bauvoranfragen, Bauantragsunterlagen, Statikgutachten, Lagepläne sowie Behördengebühren werden zu 100 % vom Partner-Werbeunternehmen übernommen. Sollte die zuständige Baubehörde den Antrag für die geplante Werbeanlage (beispielsweise aufgrund lokaler Gestaltungssatzungen oder Anbauverbotszonen gemäß § 9 FStrG) ablehnen, gilt für Sie:
Zero Kosten: Sie müssen weder für bereits angefallene Gutachter- noch für Amtsgebühren aufkommen.
Keinerlei Verbindlichkeiten: Es entstehen für Sie keine Nachzahlungen, Haftungsrisiken oder Schadensersatzpflichten.
Automatische Vertragsauflösung: Der Pachtvertrag wird ohne bürokratischen Aufwand und völlig kostenfrei wieder aufgelöst.
Wer kümmert sich um Wartung und Reparaturen der Werbetafel?
Die laufende Wartung, Instandhaltung und erforderliche Reparaturen werden bei einer professionellen Standortvermietung üblicherweise vom Betreiber übernommen.
Der Grundstückseigentümer sollte dadurch keinen laufenden technischen Aufwand mit der Werbeanlage haben.
Was passiert nach Ende des Werbevertrags mit meinem Grundstück?
Nach Vertragsende ist der Betreiber zum fachgerechten Rückbau der Werbeanlage und gegebenenfalls des Fundaments sowie zur Wiederherstellung des vertraglich vereinbarten Zustands verpflichtet. Die Rückbaupflicht ist bei Werbestandort24 ausdrücklich im Vertrag festgelegt.
Kann ich bestimmte Werbemotive oder direkte Konkurrenten ausschließen?
Ja, das ist vertraglich garantiert. Im Pachtvertrag können Sie individuelle Ausschlusskriterien festlegen. Standardmäßig sind politische Werbung, religiöse Inserate sowie diskriminierende oder anstößige Motive strikt ausgeschlossen. Sämtliche Kampagnen müssen zudem den Richtlinien des Deutschen Werberats entsprechen.
Betreiben Sie auf dem Grundstück oder im Gebäude ein eigenes Gewerbe, lässt sich zusätzlich ein Branchenausschluss vereinbaren. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Werbung von direkten Mitbewerbern an Ihrem Standort platziert wird.
Wie oft werden die Plakate oder Motive auf meinem Grundstück gewechselt?
Wie häufig der Motivwechsel erfolgt, hängt maßgeblich von der installierten Werbeträger-Art ab:
Klassische Plakatwände (18/1-Großflächen): Werbekampagnen in Deutschland werden im sogenannten Dekaden-Rhythmus gebucht. Die Plakate werden in der Regel alle 10 bis 14 Tage von professionellen Serviceteams aktualisiert.
Beleuchtete Wechselsysteme (z. B. City-Star):
Bei diesen Premium-Monofuß-Anlagen rotieren entweder mehrere Plakate mechanisch im Minutentakt oder die gedruckten Motive werden je nach gebuchter Kampagnenlaufzeit alle 2 bis 4 Wochen ausgetauscht.
Digitale LED-Videowände (DOOH):
Bei digitalen Werbeträgern wechseln die Motive vollautomatisch und sekundenschnell über eine Online-Datenleitung (meist im 10- bis 15-Sekunden-Takt). Ein manueller Austausch vor Ort entfällt hier komplett.
Wichtig für Sie als Eigentümer:
Sämtliche Plakatier- und Wartungsarbeiten werden schnell, sauber und vollkommen eigenständig von geschulten Serviceteams des Betreibers durchgeführt. Für Sie entsteht zu keinem Zeitpunkt Aufwand oder eine Beeinträchtigung Ihres Grundstücks.
Wer kümmert sich um den Grünschnitt und die Pflege rund um die Werbeanlage?
Sämtliche Pflegearbeiten im direkten Umfeld der Werbeanlage werden vollständig vom Betreiber übernommen. Dazu gehört auch der regelmäßige Rückschnitt von Ästen, Sträuchern oder Bewuchs, der die freie Sicht auf die Werbefläche beeinträchtigen könnte. Für Sie entsteht keinerlei Instandhaltungs- oder Pflegeaufwand.
Dürfen Werbeanlagen an Bundesstraßen aufgestellt werden?
Ja, die Aufstellung ist grundsätzlich möglich – entscheidend ist jedoch, ob das Grundstück innerhalb oder außerhalb einer Ortsdurchfahrt liegt:
Innerhalb von Ortsdurchfahrten (innerorts):
Auf Grundstücken entlang von Bundesstraßen innerhalb bebauter Ortslagen können Werbeanlagen in der Regel problemlos genehmigt werden. Hier gelten die normalen Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung und der kommunalen Satzungen.
Außerhalb von Ortsdurchfahrten (außerorts):
Gemäß § 9 Abs. 1 & 6 Fernstraßengesetz (FStrG) gilt außerhalb von Ortschaften in einem Abstand von bis zu 20 Metern vom äußeren Fahrbahnrand ein gesetzliches Anbauverbot für Werbeanlagen. Im Bereich zwischen 20 und 40 Metern bedarf die Errichtung einer Einzelfallprüfung und Genehmigung durch die Straßenbaubehörde.
Die Service-Garantie von Werbestandort24:
Im Rahmen unserer kostenlosen Standortprüfung ermitteln wir exakt, ob Ihr Grundstück die gesetzlichen Abstandsflächen einhält und alle baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Wie werden die Mieteinnahmen aus der Werbefläche versteuert?
Mieteinnahmen aus der Überlassung von Grundstücken an Werbeunternehmen zählen bei Privatpersonen in der Regel zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG).
Die Erträge unterliegen Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.
Hinsichtlich der Umsatzsteuer findet bei privaten Eigentümern meist die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) Anwendung, sofern die gesetzlichen Umsatzgrenzen nicht überschritten werden – in diesem Fall wird die vereinbarte Pacht ohne Umsatzsteuer ausgezahlt. Sind Sie hingegen umsatzsteuerpflichtig oder optieren zur Umsatzsteuer, wird Ihnen die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zum vereinbarten Pachtbetrag ausgezahlt. Sie erhalten somit den vereinbarten Netto-Mietbetrag zuzüglich der Steuer auf Ihr Konto überwiesen und leiten den Steueranteil lediglich an das Finanzamt weiter. Ihre vereinbarte Netto-Pacht bleibt dadurch zu 100 % erhalten.
(Hinweis: Dies stellt keine steuerliche Beratung dar. Bitte stimmen Sie sich für Ihre individuelle Situation kurz mit Ihrem Steuerberater ab).