Jetzt Baustelle und Baugerüst  als Werbefläche vermieten - Geld mit Werbung am Gerüst verdienen

Baugerüst als Werbefläche vermieten

Die Vermietung von Baugerüsten als Werbefläche (oft als Gerüstbanner, Megaposter oder Bauzaun- bzw. Gerüstwerbung bezeichnet) ist eine lukrative Möglichkeit, um während Sanierungs- oder Neubauphasen zusätzliche Einnahmen zu generieren. Für Werbetreibende wiederum bieten sie aufgrund ihrer Größe im urbanen Raum eine enorme Sichtbarkeit.

Baustelle als Werbefläche vermieten

Geld mit Werbung am Gerüst verdienen

Ein Baugerüst kann während einer Sanierung, Renovierung oder eines Neubaus als temporäre Werbefläche vermietet werden. Besonders interessant sind gut sichtbare Baustellen an Hauptverkehrsstraßen, Kreuzungen, Innenstadtlagen und anderen stark frequentierten Standorten. Die möglichen Einnahmen hängen vor allem von Lage, Sichtbarkeit, Verkehrsfrequenz, Größe der nutzbaren Werbefläche, Standzeit, Genehmigungsfähigkeit und Nachfrage ab. Über Werbestandort24 können Eigentümer, Bauherren und andere Verfügungsberechtigte eine bestehende oder erst geplante Baustelle kostenlos und unverbindlich als potenziellen
Werbestandort prüfen lassen. Ihr Gerüst verursacht während der Bauzeit ohnehin Kosten. Prüfen Sie, ob dieselbe Fläche zusätzlich Werbeeinnahmen erzielen kann.

Wie funktioniert Werbung am Baugerüst? Während einer Fassadensanierung, Renovierung oder eines Neubaus stehen Baugerüste häufig mehrere Wochen oder Monate vor einem Gebäude. Ein Teil dieser vorübergehend vorhandenen Fläche kann für Außenwerbung am Baugerüst genutzt werden. Besonders bekannt sind großformatige Riesenposter, Megaposter und Mesh-Banner. Der wirtschaftliche Wert entsteht dabei nicht durch das Gerüst selbst. Werbekunden bezahlen für die Aufmerksamkeit, die der Standort erzeugt. Ein großes Baugerüst in einer kaum frequentierten Nebenstraße kann deshalb weniger interessant sein als eine kleinere Gerüstfläche an einer stark befahrenen Kreuzung. Bei erfolgreicher Vermarktung erhält der Eigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte die vertraglich vereinbarte Vergütung für die Bereitstellung der Werbefläche

Baustelle und Gerüst als Werbefläche vermieten

Baugerüst als Werbefläche

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Wer kann ein Baugerüst als Werbefläche anbieten?

Grundsätzlich kommen Personen und Unternehmen infrage, die über die notwendigen Eigentums-, Nutzungs- oder Zustimmungsrechte verfügen. Dazu gehören beispielsweise:

✔️ Immobilieneigentümer,
✔️ Bauherren,
✔️ Projektentwickler,
✔️ Immobiliengesellschaften,
✔️ Unternehmen,
✔️ Kommunen,
✔️ Hausverwaltungen mit entsprechender Vollmacht,
sonstige Verfügungsberechtigte.

Entscheidend ist, wer die erforderlichen Rechte an Gebäude, Grundstück und Werbenutzung besitzt beziehungsweise einer Nutzung zustimmen kann.

Welche Baugerüste eignen sich für Werbung?

Nicht jedes Baugerüst ist automatisch ein guter Werbestandort.
Besonders gute Voraussetzungen bestehen, wenn mehrere der folgenden Faktoren zusammenkommen:

✔️ hohe Verkehrs- oder Passantenfrequenz,
✔️ freie Sicht auf die Gerüstfläche,
✔️ gute Erkennbarkeit aus relevanten Fahrtrichtungen,
✔️ ausreichend große zusammenhängende Fläche,
✔️ längere verbleibende Standzeit,
✔️ Hauptverkehrsstraße oder Kreuzung,
✔️ Innenstadt- oder Geschäftslage,
✔️ Ein- oder Ausfallstraße,
✔️ zentraler Platz oder Verkehrsknotenpunkt.

Lage und Sichtbarkeit sind häufig wichtiger als reine Quadratmeter. Ein sehr großes Gerüst besitzt kaum Werbewert, wenn es hinter Bäumen, Gebäuden oder in einer schwach frequentierten Seitenstraße liegt.

Wichtigsten Erkenntnisse

Werbeanlagen ab einer Größe von mehr als 1 Quadratmeter Ansichtsfläche sind in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig.

Durch die Vermietung von gut sichtbaren Baugerüsten lassen sich jährliche Mieteinnahmen zwischen 1200 Euro und 7000 Euro erzielen.

Bauzaun- und Gerüstwerbung sind an aktiven Baustellen oft verfahrensfrei, solange sie sich direkt auf das jeweilige Bauvorhaben beziehen.

Immobilienbesitzer müssen stets den Denkmalschutz, kommunale Gestaltungssatzungen sowie die allgemeine Verkehrssicherungspflicht beachten.

Wie groß muss ein Baugerüst für Werbung sein?

Für klassische Riesenposter und Megaposter werden häufig große zusammenhängende Flächen gesucht. Im professionellen Markt ist eine Größenordnung ab etwa 100 m² deshalb besonders relevant. Das bedeutet jedoch nicht automatisch: Unter 100 m² = ungeeignet. Eine kleinere Fläche an einem hervorragenden Standort kann interessanter sein als eine wesentlich größere Fläche ohne ausreichende Reichweite. Einfaches Beispiel:

Standort A: 180 m² nutzbare Gerüstfläche, Nebenstraße, geringe Frequenz, teilweise verdeckt.
Standort B: 90 m² nutzbare Fläche, stark frequentierte Kreuzung, lange Sichtachse, hohe tägliche Reichweite.

Obwohl Standort A doppelt so groß ist, kann Standort B den höheren Werbewert besitzen. Deshalb sollte eine Gerüstfläche niemals ausschließlich anhand ihrer Quadratmeter bewertet werden.

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Wie viel Geld kann man mit Gerüstwerbung verdienen?

Wie viel Geld sich mit Gerüstwerbung oder temporären Megapostern an einer Baustelle verdienen lässt, lässt sich nicht pauschal beziffern, da die Einnahmen stark von Standort, Größe und Kampagnendauer abhängen.
Im Gegensatz zu standardisierten Plakatwänden handelt es sich hier meist um individuelle Projektvereinbarungen. Die Einnahmen lassen sich anhand wesentlicher Faktoren und Praxiswerte wie folgt einordnen:

1. Nach Standort und Lage
✔️ Nebenstraßen und kleinere Städte: Hier liegen die Einnahmen für kleinere bis mittlere Werbeflächen oder Bauzaunbanner oft im überschaubaren Rahmen von etwa 50 bis 150 Euro pro Monat.
✔️ Hochfrequentierte Stadtlagen und Metropolen: Befindet sich das eingerüstete Gebäude an einer stark befahrenen Hauptverkehrsstraße, einer großen Kreuzung oder in einer belebten Fußgängerzone, steigen die Erlöse deutlich. Bei großen Megapostern an prominenter Stelle sind – je nach Buchung und Werbekunden – auch vierstellige Monatsbeträge möglich.

2. Nach Größe und Format
✔️ Kleinere Bauzaunbanner: Werden meist pauschal pro Monat oder für die gesamte Bauzeit vergütet (oft im niedrigen dreistelligen Bereich pro Monat).
✔️ Großflächige Netze / Megaposter (mehrere Etagen): Hier zahlen Werbetreibende oft nach erzielbarer Reichweite und Werbeflächengröße. Die Mieten variieren je nach Region und Kampagne stark; während kleinere Flächen im Jahr oft zwischen 400 und 20.000 Euro einbringen, können stark nachgefragte Großflächen in Top-Lagen ein Vielfaches generieren.

3. Was bleibt nach Abzügen übrig?
Bei der Kalkulation des Netto-Verdienstes müssen Eigentümer oder Bauherren folgende Kosten gegenrechnen:
✔️ Genehmigungs- und Verwaltungsgebühren: Die Sondernutzungserlaubnis der Kommune kostet je nach Aufwand und Fläche Gebühren.
✔️ Steuerliche Behandlung: Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privatem oder betrieblichem Grund sind in der Regel steuerpflichtig (z. B. als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder im Rahmen der Einkommensteuer/Umsatzsteuer, sofern keine Kleinunternehmerregelung greift).
✔️ Agentur- oder Vermarkterprovision: Wird die Fläche über einen professionellen Out-of-Home-Vermarkter oder eine Agentur vermittelt, behalten diese meist einen prozentualen Anteil der Einnahmen als Provision ein, übernehmen dafür aber auch die Akquise, den Vertragshandel und die Abwicklung.

In vielen Fällen privater Sanierungen dient die Vermietung in erster Linie dazu, die teuren Kosten für das Gerüstbauunternehmen komplett zu refinanzieren oder die Zusatzbelastung der Baumaßnahme auszugleichen.

Braucht Werbung am Baugerüst eine Genehmigung?

Großformatige Fremdwerbung an einem Baugerüst sollte nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung montiert werden. Welche Genehmigungen erforderlich sind, hängt unter anderem von Bundesland, Kommune, Standort, Größe, Gestaltung und konkreter Nutzung ab. Relevant können beispielsweise sein:

✔️ Landesbauordnung,
✔️ örtliche Werbe- und Gestaltungssatzungen,
✔️ Straßen- und Wegerecht,
✔️ Sondernutzungserlaubnisse,
✔️ Denkmalschutz,
✔️ Verkehrssicherheit,
✔️ statische Anforderungen.

Befindet sich das Gerüst teilweise im öffentlichen Straßenraum oder betrifft die Werbeanlage öffentliche Verkehrsflächen, können zusätzliche Anforderungen entstehen. Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden oder besonders geschützten Stadtbereichen ist eine individuelle Prüfung erforderlich. Ein hervorragender Werbestandort ist deshalb nicht automatisch genehmigungsfähig.

jetzt kostenlos Gerüst als Werbefläche anbieten

Sie müssen nicht selbst zahlreiche Außenwerber und Vermarkter einzeln abklappern. Wir
bündeln passende Möglichkeiten und Angebote für Sie.

der Ablauf

Baugerüst als Werbefläche vermieten – so funktioniert es

1. Standort einreichen

Sie übermitteln Adresse, Fotos und die wichtigsten Angaben zur bestehenden oder geplanten Baustelle.

2. Standort prüfen

Wir betrachten Lage, Sichtbarkeit, Verkehrsfrequenz, Gerüstfläche, Standzeit und weitere relevante Faktoren.

3. Vermarktungspotenzial bestimmen

Wir prüfen, welche Werbeform grundsätzlich zum Standort passen könnte.

4. Angebote und Möglichkeiten vergleichen

Bei geeigneten Standorten werden passende Vermarktungsmöglichkeiten geprüft.

5. Vertragsbedingungen vergleichen

Nicht nur die Vergütung zählt. Auch Zahlungsmodell, Kostenübernahme, Laufzeit und weitere Vertragsbedingungen werden relevant.

6. Angebot auswählen

Sie entscheiden selbst, ob und welches Angebot Sie annehmen möchten.

7. Genehmigung und Umsetzung

Nach Vertragsabschluss werden Genehmigung und technische Umsetzung mit dem jeweiligen Vertragspartner koordiniert.

8. Werbung wird montiert

Nach erfolgreicher Genehmigung und Vorbereitung kann das Werbemittel angebracht werden.

9. Vergütung erhalten

Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem vereinbarten Nutzungs- beziehungsweise Werbeflächenvertrag.

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Welche Angaben benötigen wir für die Standortprüfung?

Für eine erste Einschätzung benötigen wir nur wenige Informationen:

✔️ genaue Adresse,
✔️ Fotos des Gebäudes beziehungsweise Gerüsts,
✔️ geplante oder vorhandene Gerüstgröße,
✔️ ungefähr nutzbare Werbefläche,
✔️ geplanten Aufbautermin,
✔️ voraussichtlichen Abbautermin,
✔️ kurze Informationen zur Baumaßnahme.
✔️ Besonders wichtig sind aussagekräftige Fotos.

Wie sollen Bilder von Grundstücken und Freiflächen gemacht werden

Ideal sind:
Übersichtsaufnahme aus etwa 25–35 Metern Entfernung
Damit lässt sich die Wirkung des Standorts im Umfeld beurteilen.

Nahaufnahme aus etwa 5–10 Metern Entfernung
Sie zeigt Gerüst, Fassade und mögliche Werbefläche genauer

Fotos aus den relevanten Fahr- und Blickrichtungen
Dadurch können Sichtachsen und Wahrnehmung aus Sicht der Verkehrsteilnehmer besser eingeschätzt werden.

Noch kein Gerüst vorhanden? Auch eine geplante Baustelle kann anhand von Gebäude, Lage und Planungsdaten vorab geprüft
werden

Schnellcheck

Eignet sich mein Baugerüst als Werbefläche?

Die Chancen auf eine Vermarktung sind grundsätzlich besser, wenn Sie mehrere Fragen mit Ja beantworten können:

✔️ Ist das Gerüst von einer öffentlichen Straße oder einem stark frequentierten Bereich gut sichtbar?
✔️ Passieren täglich viele Autofahrer, Fußgänger, Radfahrer oder Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs den Standort?
✔️ Besteht eine weitgehend freie Sichtachse?
✔️ Ist eine größere zusammenhängende Werbefläche vorhanden?
✔️ Bleibt das Gerüst noch mehrere Wochen oder Monate bestehen?
✔️ Befindet sich die Baustelle an einer Hauptverkehrsstraße, Kreuzung, Innenstadtlage oder vergleichbar reichweitenstarken Position?
✔️ Wird das Gerüst erst in Zukunft aufgebaut und besteht ausreichend Planungsvorlauf?

Mehrere Punkte treffen zu? Dann lohnt sich eine professionelle Standortprüfung.

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Gerüstwerbung 

Recht & Genehmigungen

Rechtliche Grundlagen und Genehmigungsverfahren für Werbung an Baugerüsten im öffentlichen Raum unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen.
Ohne offizielle Freigaben drohen Baustopps oder Bußgelder.

Gerüstwerbung 

Technik & Sicherheit

Die physikalischen Kräfte, die auf ein behängtes Gerüst wirken, sind immens. Sicherheit hat hier oberste Priorität.

Gerüstwerbung 

Verträge & Versicherung

Rechtlicher und vertraglicher Tipp:
Da bei Gerüstwerbung oft drei Parteien involviert sind (Hauseigentümer, Gerüstbauer und Werbekunde), sollten alle Haftungsfragen und die jeweiligen Versicherungspflichten im Werbe- bzw. Mietvertrag exakt festgehalten werden. Es ist ratsam, sich vor Beginn der Kampagne die entsprechenden Versicherungsnachweise (insb. die Deckungssummen der Betriebshaftpflicht) der beteiligten Partner vorlegen zu lassen.

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