Standortvoraussetzungen zum Vermieten und Geld verdienen mit Werbung

Standortvoraussetzungen & Standortbilder

Ein neuer Werbestandort muss verschiedene baurechtliche, strukturelle und vermarktungstechnische Voraussetzungen erfüllen, um als rentabel und genehmigungsfähig zu gelten.

Werbestandort richtig Fotografieren:

Anleitung zur Erstellung der Standortbilder

Damit wir Ihnen ein passgenaues Angebot erstellen bzw. über unsere Partner einholen können, bitten wir Sie, uns neben der genauen Standortadresse auch einige aussagekräftige Bilder zur Verfügung zu stellen. (Nachfolgend haben wir Ihnen ein Beispiel bereitgestellt.) Verwenden Sie unser speziell entwickeltes Standortformular, um Ihren Werbestandort unkompliziert und schnell einzureichen.

Die Fotos sind aus der Autofahrerperspektive aus beiden Fahrtrichtungen erforderlich.
Bei quer zur Straße stehenden Hauswänden genügt eine Fahrtrichtung.

Erforderliche Bilddistanzen:
ca. 25–35 m Entfernung (Übersichtsaufnahme)
ca. 5–10 m Entfernung (Nahaufnahme)

Die Bildaufnahmen müssen eindeutig erkennen lassen, dass keine Sichtbehinderungen für den Medienträger (Werbetafel) vorliegen und Aufbau sowie regelmäßige Bewirtschaftung des Werbeträgers technisch und praktisch möglich sind.

(Öffnen) Voraussetzungen für Werbestandorte: Lage, Größe, Sichtbarkeit

Lage und Frequenz:
Je höher das Verkehrsaufkommen (Fußgänger, Fahrzeuge), desto attraktiver ist der Standort.
Hauptverkehrsstraßen, Kreuzungen, Ein- und Ausfallstraßen, Bahnhöfe und Einkaufszentren sind besonders gefragt.

Sichtbarkeit:
Die Werbefläche muss gut einsehbar sein, idealerweise quer zur Fahrtrichtung und ohne Sichtbehinderungen durch Bäume, Gebäude oder parkende Fahrzeuge.

Größe und Ausrichtung:
Die Fläche sollte ausreichend groß für den gewünschten Werbeträger sein und so ausgerichtet, dass sie von möglichst vielen Menschen wahrgenommen wird.

Zugänglichkeit:
Für Montage, Wartung und Bewirtschaftung muss ein sicherer Zugang gewährleistet sein.

Abstandsvorschriften: Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Mindestabstände zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingehalten werden (z. B. bis zu 20 Meter an Bundesstraßen).

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