100% kostenloses Vergleichsportal für das Vermieten von Werbeflächen & Werbestandorten ®
Standortvoraussetzungen für Außenwerbung
Ein neuer Werbestandort muss verschiedene baurechtliche, strukturelle und vermarktungstechnische Voraussetzungen erfüllen, um als rentabel und genehmigungsfähig zu gelten. Die Werbefläche sollte optimal auf den Verkehrsfluss (Auto und Fußgänger) ausgerichtet sein und darf nicht durch Bäume oder andere Hindernisse verdeckt werden.
(Öffnen) Voraussetzungen für Werbestandorte: Lage, Größe, Sichtbarkeit
Lage und Frequenz
Je höher das Verkehrsaufkommen (Fußgänger, Fahrzeuge), desto attraktiver ist der Standort. Hauptverkehrsstraßen, Kreuzungen, Ein- und Ausfallstraßen, Bahnhöfe und Einkaufszentren sind besonders gefragt.
Sichtbarkeit
Die Werbefläche muss gut einsehbar sein, idealerweise quer zur Fahrtrichtung und ohne Sichtbehinderungen durch Bäume, Gebäude oder parkende Fahrzeuge.
Größe und Ausrichtung
Die Fläche sollte ausreichend groß für den gewünschten Werbeträger sein und so ausgerichtet, dass sie von möglichst vielen Menschen wahrgenommen wird.
Zugänglichkeit
Für Montage, Wartung und Bewirtschaftung muss ein sicherer Zugang gewährleistet sein.
Abstandsvorschriften: Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Mindestabstände zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingehalten werden (z. B. bis zu 20 Meter an Bundesstraßen).
Werbestandort richtig Fotografieren:
Anleitung zur Erstellung der Standortbilder
Damit wir Ihnen ein passgenaues Angebot erstellen bzw. über unsere Partner einholen können, bitten wir Sie, uns neben der genauen Standortadresse auch einige aussagekräftige Bilder zur Verfügung zu stellen. (Nachfolgend haben wir Ihnen ein Beispiel bereitgestellt.) Verwenden Sie unser speziell entwickeltes Standortformular, um Ihren Werbestandort unkompliziert und schnell einzureichen.
Die Fotos sind aus der Autofahrerperspektive aus beiden Fahrtrichtungen erforderlich. Bei quer zur Straße stehenden Hauswänden genügt eine Fahrtrichtung.
Erforderliche Bilddistanzen: ca. 25–35 m Entfernung (Übersichtsaufnahme) ca. 5–10 m Entfernung (Nahaufnahme)
Die Bildaufnahmen müssen eindeutig erkennen lassen, dass keine Sichtbehinderungen für den Medienträger (Werbetafel) vorliegen und Aufbau sowie regelmäßige Bewirtschaftung des Werbeträgers technisch und praktisch möglich sind.
Wie groß darf ein Werbeschild ohne Genehmigung sein?
In Deutschland sind Werbeschilder bis zu einer Größe von etwa 1 m² (Ansichtsfläche) häufig genehmigungsfrei, insbesondere bei Eigenwerbung direkt am Standort. Abweichende Regelungen der Bundesländer, kommunale Satzungen sowie Vorgaben etwa aus dem Denkmalschutz sind jedoch zu beachten.
Bundes- und Landesstraßen: Kein Errichten von Werbeanlagen innerhalb von 20m vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn. Kreisstraßen: In der Regel 15m Bundesautobahnen: Hier gilt sogar eine Bannmeile von 40m
Wann ist Werbung unzulässig?
Werbung ist in Deutschland unzulässig, wenn sie irreführend, belästigend oder aggressiv ist. Dazu zählen falsche Angaben, vorgetäuschte Preisvorteile (Mondpreise), unerlaubte Kontaktaufnahmen wie Spam oder Werbeanrufe ohne Einwilligung sowie irreführende Umweltversprechen („Greenwashing“). Auch Werbung, die Kinder ausnutzt oder gegen den Jugendschutz verstößt, ist verboten.
Gibt es Einschränkungen für Werbung?
Ja, für Werbung gelten klare Einschränkungen. Aussagen müssen belegbar, wahrheitsgemäß und sachlich korrekt sein. Online-Bewertungen müssen authentisch und unabhängig sein. Zudem gelten für Aktionen wie Cashback, Gewinnspiele, Gutscheine und Rabatte besondere rechtliche Vorgaben.
Welche rechtlichen Aspekte sind bei Werbung zu beachten?
Bei Werbung sind rechtliche und ethische Vorgaben zu beachten. Rechtlich darf Werbung keine irreführenden Angaben enthalten, nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und keine unzulässigen Inhalte verbreiten. Ethisch steht die Wahrhaftigkeit im Vordergrund. Kritisch sind insbesondere täuschende Aussagen, Werbung gegenüber Kindern sowie die Vermarktung sensibler oder umstrittener Produkte.